Artikel 29 - Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV k.a.Abk.)

Artikel 29 Änderung des Verwertungsgesellschaftengesetzes


Artikel 29 ändert mWv. 1. Januar 2025 VGG § 10

§ 10 Satz 2 des Verwertungsgesellschaftengesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1190), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1204) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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