Tools:
Update via:
§ 29 - Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung (DuPMedAusbV)
§ 29 Zeitpunkt
(1) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
(2) Den Zeitpunkt legt die zuständige Stelle fest.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/29_DuPMedAusbV.htm