Artikel 29 - Telekommunikationsmodernisierungsgesetz (TKMoG k.a.Abk.)

Artikel 29 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung


Artikel 29 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Dezember 2021 FIDEVerzV § 1

(FNA 602-3-1)

In § 1 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe u der FIDE-Verzeichnis-Verordnung vom 5. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2057), die zuletzt durch Artikel 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 148 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Variante 2 bis 4 des Telekommunikationsgesetzes" durch die Wörter „§ 25 Absatz 1 Nummer 3 Variante 2 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 29 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 29 TKMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TKMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 25 DDGEG Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung
... u der FIDE-Verzeichnis-Verordnung vom 5. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2057), die zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858 ) geändert worden ist, wird das Wort ...


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