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§ 29 - Tabaksteuergesetz (TabStG)
Artikel 1 G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1870 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-1-8 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.04.2010, Ermächtigungen gelten ab 22.07.2009; FNA: 612-1-8 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 29 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes G. v. 23. Oktober 2020 BGBl. I S. 2229 m.W.v. 1. Januar 2021
Frühere Fassungen von § 29 TabStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 3 Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes vom 23.10.2020 BGBl. I S. 2229 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 29 TabStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 TabStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TabStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2229
Artikel 3 2. TabakerzGÄndG Änderung des Tabaksteuergesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst: „§ 29 (weggefallen)". 2. § 29 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 29 wie folgt gefasst: „ § 29 (weggefallen) ". 2. § 29 wird aufgehoben. 3. § 36 Absatz 2 wird wie folgt ... zu § 29 wie folgt gefasst: „§ 29 (weggefallen)". 2. § 29 wird aufgehoben. 3. § 36 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ...
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