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§ 2 - Asylgesetz (AsylG)

neugefasst durch B. v. 02.09.2008 BGBl. I S. 1798; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 26-7 Ausländerrecht
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§ 2 Rechtsstellung Asylberechtigter



(1) Asylberechtigte genießen im Bundesgebiet die Rechtsstellung nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

(2) Unberührt bleiben die Vorschriften, die den Asylberechtigten eine günstigere Rechtsstellung einräumen.

(3) Ausländer, denen bis zum Wirksamwerden des Beitritts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Asyl gewährt worden ist, gelten als Asylberechtigte.





 

Frühere Fassungen von § 2 AsylG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 3 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 AsylG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 AsylG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AsylG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 AsylG Landesinterne Verteilung (vom 21.08.2019)
... Landesbehörde mitteilt, dass 1. dem Ausländer Schutz nach den §§ 2 , 3 oder 4 zuerkannt wurde oder die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 3 EUAufhAsylRUG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
... vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559) beantragen." 3. In § 2 Abs. 1 werden die Wörter „vom 28. Juli 1951 (BGBl. 1953 II S. 559)" gestrichen. ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Artikel 1 AsylVfGuaÄndG Änderung des Asylverfahrensgesetzes
...  Abschnitt 2 Schutzgewährung Unterabschnitt 1 Asyl § 2 Rechtsstellung Asylberechtigter Unterabschnitt 2 Internationaler Schutz  ...

Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 3 2. AusrPflDVG Änderung des Asylgesetzes
... a) Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. dem Ausländer Schutz nach den §§ 2 , 3 oder 4 zuerkannt wurde oder die Voraussetzungen des § 60 Absatz 5 oder 7 des ...