§ 2 Leistungen in besonderen Fällen
- 1.
- Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 in einer nach den §§ 51, 57 und 58 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung sowie
- 2.
- Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 3 und 4 in einer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung, deren Bedarf sich nach den §§ 12, 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 oder nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst und die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten.
3Bei Leistungsberechtigten nach
§ 1 Absatz 1 Nummer 1 in einer nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz dem Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung gilt anstelle des
§ 22 Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, dass die zuständige Behörde Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch als Beihilfe oder als Darlehen gewährt.
4§ 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem
Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz und den
§§ 28a,
40 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet auf Leistungsberechtigte nach Satz 1 mit den Maßgaben entsprechende Anwendung, dass
- 1.
- bei der Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft im Sinne von § 53 Absatz 1 des Asylgesetzes oder in einer Aufnahmeeinrichtung nach § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes für jede erwachsene Person ein Regelbedarf in Höhe der Regelbedarfsstufe 2 anerkannt wird;
- 2.
- für jede erwachsene Person, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unverheiratet ist und mit mindestens einem Elternteil in einer Wohnung im Sinne von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes zusammenlebt, ein Regelbedarf in Höhe der Regelbedarfsstufe 3 anerkannt wird.
(2)
1Bei der Unterbringung von Leistungsberechtigten nach Absatz 1 in einer Gemeinschaftsunterkunft bestimmt die zuständige Behörde die Form der Leistung auf Grund der örtlichen Umstände.
2Unabhängig von der Art der Unterbringung ist die Leistungserbringung auch in Form der Bezahlkarte möglich.
3Soweit einzelne Bedarfe des monatlichen Regelbedarfs entsprechend
§ 27a Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch nicht mittels der Bezahlkarte gedeckt werden können, sind diese als Geldleistung zu erbringen.
(3) Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Haushaltsgemeinschaft leben, erhalten Leistungen nach Absatz 1 auch dann, wenn mindestens ein Elternteil in der Haushaltsgemeinschaft Leistungen nach Absatz 1 erhält.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 1a AsylbLG Anspruchseinschränkung (vom 31.10.2024) ... haben ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2 , 3 und 6, es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, ...
§ 12 AsylbLG Asylbewerberleistungsstatistik (vom 26.11.2019) ... 1. die Empfänger a) von Leistungen in besonderen Fällen ( § 2 ), b) von Grundleistungen (§ 3), c) von anderen Leistungen ... Leistungsgewährung nach Monat und Jahr; b) für Leistungsempfänger nach § 2 zusätzlich: Art und Form der Leistungen im Laufe und am Ende eines ...
§ 15 AsylbLG Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (vom 21.08.2019) ... des Asylbewerberleistungsgesetzes, auf die bis zum 21. August 2019 gemäß § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden war, ist § 2 des ... das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden war, ist § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel ...
§ 20 AsylbLG Übergangsregelung für die Änderung der Dauer des Grundleistungsbezuges (vom 27.02.2024) ... Leistungsberechtigte, die bis zum 26. Februar 2024 Leistungen gemäß § 2 Absatz 1 erhalten haben, ist § 2 dieses Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 ... die bis zum 26. Februar 2024 Leistungen gemäß § 2 Absatz 1 erhalten haben, ist § 2 dieses Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
§ 90 SGB VIII Pauschalierte Kostenbeteiligung (vom 10.06.2021) ... Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 59
§ 5 SGB V Versicherungspflicht (vom 01.01.2025) ... Buches, dem Teil 2 des Neunten Buches und für Empfänger laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes . Satz 2 gilt auch, wenn der Anspruch auf diese Leistungen für weniger als einen ...
Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
V. v. 28.05.1957 BGBl. I S. 572, 608; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 40
§ 31 Ärzte-ZV (vom 20.02.2025) ... psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes , die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller ...
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte (vom 01.01.2023) ... Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und für Empfänger laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes . Satz 2 gilt auch, wenn der Leistungsbezug für weniger als einen Monat unterbrochen ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 20 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2020 ... Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und für Empfänger laufender Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes ." 2. § 24 Absatz 1 Nummer 8 wird wie folgt gefasst: „8. mit ... Regelungen entsprechen. Absatz 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden." (6) In § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel ...
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 2 AsylVfBeschlG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2 , 3 und 6, es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, ... vollzogen werden können. Für sie endet der Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2 , 3 und 6 mit dem auf die Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder Vollziehbarkeit einer ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
G. v. 13.08.2019 BGBl. I S. 1290
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 3/21 - (zu § 2 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes)
B. v. 14.12.2022 BGBl. I S. 2359
Entscheidung BVerfGE20221019 ... 19. Oktober 2022 - 1 BvL 3/21 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. § 2 Absatz 1 Satz 4 Nummer 1 Asylbewerberleistungsgesetz in der Fassung des Artikel 1 Nummer 3 des Dritten Gesetzes zur Änderung des ... Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung wird angeordnet: Auf Leistungsberechtigte nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Asylbewerberleistungsgesetz findet § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem ...
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 AsylbLGuaÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... dies im Einzelfall nach den Umständen unabweisbar geboten ist." 3. § 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „über ... für Empfänger von Leistungen für Bildung und Teilhabe nach den §§ 2 und 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 34 bis 34b des Zwölften Buches ...
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2631
Artikel 11 VVRG ... im Umfang der jeweiligen Berechtigung oder 3. Anspruch auf Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes haben oder 4. Empfänger laufender Leistungen ...
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
G. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2696, 2019 BGBl. I S. 1868
GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 4 InteG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... den Termin zur förmlichen Antragstellung wahrgenommen haben." 2. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 7" durch die Wörter ... 2 werden die Wörter „diesem Gesetz" durch die Wörter „den §§ 2 , 3 und 6; § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden" ersetzt. 4. ... durch ihr Verhalten verhindern, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2 , 3 und 6. § 1a Absatz 2 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. Die Rechtsfolge nach den ... Leistungsberechtigte nach Absatz 1 haben keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2 , 3 und 6, wenn sie sich trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen weigern, einen ...
Rückführungsverbesserungsgesetz
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 3 RüfüVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... 2 zweite Alternative des Asylgesetzes verwirklichen, indem sie" gestrichen. 2. In § 2 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „18" durch die Angabe „36" ersetzt. 3. § 5 ... Für Leistungsberechtigte, die bis zum 26. Februar 2024 Leistungen gemäß § 2 Absatz 1 erhalten haben, ist § 2 dieses Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 ... die bis zum 26. Februar 2024 Leistungen gemäß § 2 Absatz 1 erhalten haben, ist § 2 dieses Gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das ...
Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
V. v. 24.10.2015 BGBl. I S. 1789
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
Artikel 5 2. AusrPflDVG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ... haben ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2 , 3 und 6, es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, ... Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsanordnung angeordnet hat." 3. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „15" durch die Angabe „18" ersetzt. 4. § 5 ... des Asylbewerberleistungsgesetzes, auf die bis zum 21. August 2019 gemäß § 2 Absatz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden war, ist § 2 des ... das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch entsprechend anzuwenden war, ist § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_AsylbLG.htm