Tools:
Update via:
§ 2 - Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
Artikel 1 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Geltung überwiegend ab 01.04.2012; FNA: 806-23 Berufliche Bildung
| |
Geltung überwiegend ab 01.04.2012; FNA: 806-23 Berufliche Bildung
| |
§ 2 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Ausbildungsnachweise, unter Berücksichtigung sonstiger nachgewiesener Berufsqualifikationen, und inländischer Ausbildungsnachweise für bundesrechtlich geregelte Berufe, sofern die entsprechenden berufsrechtlichen Regelungen nicht etwas anderes bestimmen. § 10 des Bundesvertriebenengesetzes bleibt unberührt.
(2) Dieses Gesetz ist auf alle Personen anwendbar, die im Ausland einen Ausbildungsnachweis erworben haben und darlegen, im Inland eine ihren Berufsqualifikationen entsprechende oder eine andere Erwerbstätigkeit ausüben zu wollen.
Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung G. v. 16. August 2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54 m.W.v. 1. März 2024
Anzeige
Frühere Fassungen von § 2 BQFG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.03.2024 | Artikel 10 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 BQFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BQFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BQFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 2 BQFGEG Änderung des Berufsbildungsgesetzes
... erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, wer die Voraussetzungen von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 9 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes erfüllt und ...
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 10 FachKrEFG Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
... 2020 (BGBl. I S. 2702) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 2 werden nach dem Wort „entsprechende" die Wörter „oder eine andere" ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/2_BQFG.htm