Artikel 2 - Beschäftigungssicherungsgesetz (BeschSiG)

G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Geltung ab 01.01.2021, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 2 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 SGB III § 360

In § 360 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird die Angabe „0,12" durch die Angabe „0,15" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 BeschSiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BeschSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeschSiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 7 BeschSiG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 01.01.2023)
... und 12 sowie die Artikel 4 bis 6 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (3) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (4) § 368 Absatz 2b des Dritten Buches ... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer ...


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