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§ 2 - Fahrlehrergesetz (FahrlG)
Artikel 1 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2162, 3784 (Nr. 44); zuletzt geändert durch Artikel 122 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 9231-14 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 01.01.2018; FNA: 9231-14 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
(1) 1Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
- 1.
- der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- 2.
- der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
- 3.
- der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
- 4.
- gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- 5.
- der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- 6.
- der Bewerber im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse ist, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- 7.
- der Bewerber seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzt,
- 8.
- der Bewerber innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis nach § 7 zum Fahrlehrer ausgebildet worden ist,
- 9.
- der Bewerber eine Prüfung nach § 8 bestanden hat und
- 10.
- der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
(2) Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE sechs Monate lang hauptberuflich - als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend - Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes G. v. 4. August 2019 BGBl. I S. 1190 m.W.v. 1. Januar 2020
Frühere Fassungen von § 2 FahrlG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2020 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes vom 04.08.2019 BGBl. I S. 1190 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 FahrlG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FahrlG Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat (vom 01.03.2020)
... Befähigung zur Fahrschülerausbildung (Befähigungsnachweis) ist, wird abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 7 bis 9 die Fahrlehrerlaubnis der seiner Fahrlehrerlaubnis oder seinem Befähigungsnachweis ... 7 entsprechender Anpassungslehrgang zu durchlaufen wäre. (5) Im Übrigen gilt § 2 entsprechend. (6) Unbeschadet des § 5 Absatz 6a findet das ...
§ 4 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis (vom 01.01.2020)
... nicht zur Einsichtnahme vorgelegt wird, 5. ein Nachweis über die nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 geforderte Vorbildung, 6. eine Bescheinigung der amtlich anerkannten ... als drei Monate sein darf. (6) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 hat die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Kosten des Bewerbers eine Auskunft aus ...
§ 5 FahrlG Antrag auf Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis bei Inhabern eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat nach § 3 (vom 01.03.2020)
... geistiger oder körperlicher Eignung im Sinne des § 3 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu untersagen wäre, 5. eine Bescheinigung darüber, dass die Tätigkeit ...
§ 7 FahrlG Fahrlehrerausbildung
... der Fahrlehrerprüfung nach § 8. (3) Die Dauer der in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 bezeichneten Ausbildung beträgt für Bewerber 1. für die ...
§ 9 FahrlG Anwärterbefugnis (vom 01.01.2020)
... jeweils mit Erfolg abgelegt wurden. Im Übrigen sind die §§ 1 bis 8 und 11 bis 14 mit den nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die ... nachstehenden Maßgaben entsprechend anzuwenden. Die Erteilungsvoraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 8 und 9 und § 7 Absatz 3 brauchen nicht erfüllt zu sein. Die Anwärterbefugnis ist ...
§ 11 FahrlG Geistige und körperliche Eignung des Fahrlehrers, Prüfung der Zuverlässigkeit (vom 01.01.2020)
... Der Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis muss seine Eignung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 alle fünf Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Fahrlehrerlaubnis erteilt ...
§ 14 FahrlG Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis
... Fahrlehrerlaubnis ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer Erteilung eine der Voraussetzungen des § 2 nicht vorgelegen hat und nachträglich keine Ausnahme nach § 54 Absatz 1 durch die nach ... (2) Die Fahrlehrerlaubnis ist zu widerrufen, wenn nachträglich eine der in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 4 genannten Voraussetzungen weggefallen ist. Satz 1 gilt für den Widerruf einer ...
§ 15 FahrlG Erteilung einer neuen Fahrlehrerlaubnis (vom 01.01.2020)
... eine neue Erlaubnis beantragt, gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, 7 und 8 und § 4 Satz 2 Nummer 5 bis 7 sind nicht anzuwenden. (2) Auf eine ...
§ 23 FahrlG Antrag auf Erteilung der Fahrschulerlaubnis, die zur Niederlassung im Inland berechtigt, an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz (vom 01.01.2024)
... wegen fehlender geistiger oder körperlicher Eignung nach § 3 Absatz 6 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zu untersagen wäre, 4. eine Bescheinigung darüber, dass die Tätigkeit ...
§ 44 FahrlG Fahrlehrer, Fahrschulen und Fahrlehrerausbildungsstätten bei Behörden (vom 01.01.2020)
... nach Absatz 2 darf eine Fahrlehrerlaubnis nur erteilen, wenn der Bewerber die Voraussetzungen des § 2 erfüllt. Auf die Erteilung besteht kein Rechtsanspruch. Sie kann ... 4 erteilten Fahrlehrerlaubnis eine entsprechende Fahrlehrerlaubnis nach § 1 in Verbindung mit § 2 , gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Prüfung im Sinne des § 2 Absatz 1 ... mit § 2, gelten die allgemeinen Vorschriften. Die Prüfung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 entfällt, wenn 1. der Bewerber a) in den letzten zwei Jahren in der ...
§ 54 FahrlG Ausnahmen (vom 01.01.2024)
... Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis a) Mindestalter nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , b) Eignung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, c) Bildungsabschluss ... a) Mindestalter nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, b) Eignung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 , c) Bildungsabschluss nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, d) ... b) Eignung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, c) Bildungsabschluss nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 , d) Ausbildung zum Fahrlehrer nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8, 2. ... nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, d) Ausbildung zum Fahrlehrer nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 , 2. von der Dauer der Ausbildung nach § 7 Absatz 3, 3. von der Eignung ... (2) In den Fällen des Absatzes 1 kann eine Ausnahme genehmigt werden von 1. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , wenn der Bewerber die erforderliche Eignung für den Fahrlehrerberuf durch Vorlage eines ... medizinisch-psychologischen Gutachtens nachgewiesen hat, 2. (aufgehoben) 3. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 , wenn der Bewerber eine andere Ausbildung oder eine Berufstätigkeit von ausreichender Dauer ... die Leitung der Fahrschule gestatten, wenn die körperliche und geistige Eignung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vorliegt. Dies gilt auch bei einer Fahrschulerlaubnis einer rechtsfähigen ... Klassen CE oder DE mehr besitzt und wenn die körperliche und geistige Eignung im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 vorliegt. (4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das ...
§ 68 FahrlG Rechtsverordnungen (vom 01.01.2020)
... 1. nähere Anforderungen an die geistige und körperliche Eignung der Bewerber nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und der Inhaber nach § 11 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ... § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und der Inhaber nach § 11 Absatz 1 bis 3 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und nähere Voraussetzungen für das Erfordernis eines Sprachtests zur ... für das Erfordernis eines Sprachtests zur Überprüfung der Kenntnisse nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 , 2. nähere Anforderungen an die inhaltliche und zeitliche Gestaltung des ...
§ 69 FahrlG Übergangsregelung (vom 01.01.2024)
... unverzüglich zurückzugeben. (12) Eine bis zum 31. März 2008 nach § 2 Absatz 6 in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung erteilte Fahrlehrerlaubnis behält ...
Zitat in folgenden Normen
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 1 DV-FahrlG Sprachtest; Anpassungslehrgang und Eignungsprüfung
... dass ein Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis über die erforderlichen Sprachkenntnisse nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 des Fahrlehrergesetzes verfügt, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde ihm aufgeben, die ... sowie das deutsche Fahrlehrerrecht. Sofern der Bewerber nicht die nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 des Fahrlehrergesetzes erforderliche Fahrerlaubnisklasse besitzt und dies nicht durch seine im Rahmen der bisherigen ...
§ 9 DV-FahrlG Lehrkräfte in der Fahrlehrerausbildungsstätte (vom 01.01.2020)
... theoretischen Unterricht zu erteilen, wenn sie körperlich und geistig im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes geeignet ist. (3) Mindestens zwei der in Absatz 1 genannten Lehrkräfte müssen ...
Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Artikel 3 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 42; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 1 FahrlPrüfVO Errichtung
... die Fahrlehrerprüfung ( § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 , § 8 des Fahrlehrergesetzes) wird bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder ...
§ 8 FahrlPrüfVO Zulassung zur Fahrlehrerprüfung (§ 8 des Fahrlehrergesetzes) (vom 01.06.2022)
... Prüfung und zur Fachkundeprüfung zu, wenn 1. die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 4 bis 6 des Fahrlehrergesetzes vorliegen und 2. die Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des ... 1 Satz 1 Nummer 2, 4 bis 6 des Fahrlehrergesetzes vorliegen und 2. die Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des Fahrlehrergesetzes begonnen wurde. (2) Die nach Landesrecht zuständige Behörde oder ... 1. er die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE besitzt, 2. die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 des Fahrlehrergesetzes vorliegen und 3. er die Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des ... 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 des Fahrlehrergesetzes vorliegen und 3. er die Ausbildung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 des Fahrlehrergesetzes begonnen hat. (4) Die nach Landesrecht zuständige Behörde beauftragt den ...
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