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Artikel 2 - GWB-Digitalisierungsgesetz (GWBDigiG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 19. Januar 2021 GKG § 50, Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „§§ 63 und 74" durch die Angabe „§§ 73 und 77" ersetzt.

2.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In der Gliederung in den Angaben zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 und 4 wird jeweils die Angabe „§ 74 GWB" durch die Angabe „§ 77 GWB" ersetzt.

b)
In Vorbemerkung 1.2.2 Nummer 1 wird die Angabe „§§ 63 und 171 GWB" durch die Angabe „§§ 73 und 171 GWB" ersetzt.

c)
In den Überschriften zu Teil 1 Hauptabschnitt 2 Abschnitt 3 und 4 wird jeweils die Angabe „§ 74 GWB" durch die Angabe „§ 77 GWB" ersetzt.

d)
In Nummer 1700 wird die Angabe „§ 71a GWB" durch die Angabe „§ 69 GWB" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 GWB-Digitalisierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GWBDigiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWBDigiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 11 GWBDigiG Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... S. 2739) werden die Sätze 2 und 3 durch die folgenden Sätze ersetzt: „ Artikel 2 Absatz 2 Nummer 4 und Absatz 6 bis 8 tritt an dem Tag in Kraft, der in der Bekanntmachung nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des ... der Bekanntmachung nach § 12 Absatz 2 Satz 1 des Wettbewerbsregistergesetzes bezeichnet ist. Artikel 2 Absatz 1, 4 und 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes nach § 12 Absatz 2 ... nach § 12 Absatz 2 Satz 2 des Wettbewerbsregistergesetzes erstmals anzuwenden ist. Artikel 2 Absatz 3 tritt drei Jahre nach dem nach Satz 3 maßgeblichen Tag in Kraft. Das Bundesministerium ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1278
Artikel 2 2. AgrarMSGÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I S. 154), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Januar 2021 (BGBl. I S. 2 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...