Artikel 2 - Grundrentengesetz (GrundRentG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 SGB II § 11b

Nach § 11b Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248) geändert worden ist, wird folgender Absatz 2a eingefügt:

 
„(2a) § 82a des Zwölften Buches gilt entsprechend."

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Zitierungen von Artikel 2 Grundrentengesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GrundRentG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrundRentG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
G. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2072
Artikel 2 KomEnlaG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2020 (BGBl. I S. 1879 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 5 Satz 2 wird die ...


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