Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 25.11.2022 aufgehoben

§ 2 - Hygienepauschaleverordnung (HygPV)

V. v. 23.12.2021 BAnz AT 28.12.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 28.03.2022 BAnz AT 29.03.2022 V1
Geltung ab 29.12.2021 bis 25.11.2022; FNA: 860-5-82 Sozialgesetzbuch
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§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 26. November 2022 HygPV mWv. 29. Dezember 2021 HygPV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

(2) Die Hygienepauschaleverordnung vom 1. April 2021 (BAnz AT 06.04.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 20b des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 28. Dezember 2021 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Dezember 2021.



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