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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 2 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2022 (TeleFinV 2022)
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2023 TeleFinV 2022
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. November 2021.
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