Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
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§ 2 - Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2022 (TeleFinV 2022)

V. v. 26.11.2021 BAnz AT 30.11.2021 V1
Geltung ab 01.12.2021; FNA: 860-5-81 Sozialgesetzbuch

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2023 TeleFinV 2022

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. November 2021.



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