(1) Verbraucherschlichtungsstelle ist eine Einrichtung, die
- 1.
- Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung zivilrechtlicher Streitigkeiten durchführt, an denen Verbraucher oder Unternehmer als Antragsteller oder Antragsgegner beteiligt sind, und
- 2.
- nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet worden ist.
(2)
1Eine Einrichtung, die nicht nach diesem Gesetz oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt, beauftragt oder eingerichtet ist, darf sich nicht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnen.
2Sie darf von ihrem Träger nicht als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet werden.
3Das Verbot in den Sätzen 1 und 2 gilt nicht, wenn die Einrichtung in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nach der
Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der
Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der
Richtlinie 2009/22/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 63) anerkannt und in die von der Europäischen Kommission geführte Liste aller im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannten Streitbeilegungsstellen aufgenommen worden ist.
§ 41 VSBG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 1 sich als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet oder 2. entgegen ... 2 Satz 1 sich als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet oder 2. entgegen § 2 Absatz 2 Satz 2 eine Einrichtung als Verbraucherschlichtungsstelle bezeichnet. (2) Die ...
V. v. 11.10.2013 BGBl. I S. 3820; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254
§ 1 LuftSchlichtV Anerkennung (vom 01.04.2016) ... den §§ 2 bis 16 Absatz 1 und 3 dieser Rechtsverordnung, 3. den §§ 1 bis 23, 34, 38 und 39 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. ...
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
G. v. 19.02.2016 BGBl. I S. 254, 1039
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272