Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben
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§ 2 - Vergabemindestentgeltverordnung 2018 (VergMindV 2018)

V. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 4005 (Nr. 79)
Geltung ab 01.01.2018 bis 31.12.2018; FNA: 860-3-38 Sozialgesetzbuch

§ 2 Begriffsbestimmung



Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch betraut.