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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
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§ 2 - Vergabemindestentgeltverordnung 2019 (VergMindV 2019)

V. v. 27.03.2019 BGBl. I S. 364 (Nr. 9)
Geltung ab 01.04.2019 bis 31.12.2022; FNA: 860-3-40 Sozialgesetzbuch

§ 2 Begriffsbestimmung



Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im pädagogischen Bereich sind mit der Aus- und Weiterbildung, Vermittlung oder Betreuung von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch betraut.

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