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§ 2 - Vergabeverordnung (VgV)

Artikel 1 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
Geltung ab 18.04.2016; FNA: 703-5-5 Kartellrecht
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§ 2 Vergabe von Bauaufträgen



1Für die Vergabe von Bauaufträgen sind Abschnitt 1 und Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 anzuwenden. 2Im Übrigen ist Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Januar 2019 (BAnz AT 19.02.2019 B2), der zuletzt durch die Bekanntmachung vom 6. September 2023 (BAnz AT 25.09.2023 B4) geändert worden ist, anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 2 VgV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 14.02.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
vom 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
aktuell vorher 18.07.2019Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
vom 12.07.2019 BGBl. I S. 1081
aktuellvor 18.07.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 VgV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 VgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
V. v. 12.07.2019 BGBl. I S. 1081
Artikel 1 VgVuaÄndV Änderung der Vergabeverordnung
...  § 2 Satz 2 der Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2018 ...

Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften
V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 39
Artikel 1 VergRÄndV Änderung der Vergabeverordnung
... 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 222) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Im Übrigen ist Teil A Abschnitt 2 der Vergabe- und ...