Im Sinne dieses Gesetzes ist
- 1.
- eine militärische Straftat eine Handlung, die der Zweite Teil dieses Gesetzes mit Strafe bedroht;
- 2.
- ein Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter (§ 1 Abs. 3 des Soldatengesetzes) einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt;
- 3.
- eine schwerwiegende Folge eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, die Schlagkraft der Truppe, Leib oder Leben eines Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die dem Täter nicht gehören.
§ 44 WStG Wachverfehlung ... für den Wachdienst gelten, und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge ( § 2 Nr. 3 ) verursacht. (3) Der Versuch ist strafbar. (4) In besonders ... handelt und dadurch wenigstens fahrlässig eine schwerwiegende Folge verursacht ( § 2 Nr. 3 ), wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. (6) Wird ein Befehl nicht ...