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§ 300 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen



(1) 1Die Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln sind verpflichtet, unabhängig von der Höhe der Zuzahlung (oder dem Eigenanteil),

1.
bei Abgabe von Fertigarzneimitteln für Versicherte das nach Absatz 3 Nr. 1 zu verwendende Kennzeichen maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Versorgung verbindliche Verordnungsblatt oder in den elektronischen Verordnungsdatensatz zu übertragen,

2.
die Verordnungsblätter oder die elektronischen Verordnungsdatensätze an die Krankenkassen weiterzuleiten und diesen die nach Maßgabe der nach Absatz 3 Nr. 2 getroffenen Vereinbarungen erforderlichen Abrechnungsdaten zu übermitteln.

2Satz 1 gilt auch für Apotheken und weitere Anbieter, die sonstige Leistungen nach § 31 sowie Impfstoffe nach § 20i Absatz 1 und 2 abrechnen, im Rahmen der jeweils vereinbarten Abrechnungsverfahren.

(2) 1Die Apotheken und weitere Anbieter von Leistungen nach § 31 können zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach Absatz 1 Rechenzentren in Anspruch nehmen; die Anbieter von Leistungen nach dem vorstehenden Halbsatz haben vereinnahmte Gelder, soweit diese zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, unverzüglich auf ein offenes Treuhandkonto zugunsten des Dritten einzuzahlen. 2Die Rechenzentren dürfen die ihnen nach Satz 1 erster Halbsatz übermittelten Daten für im Sozialgesetzbuch bestimmte Zwecke und nur in einer auf diese Zwecke ausgerichteten Weise verarbeiten, soweit sie dazu von einer berechtigten Stelle beauftragt worden sind; anonymisierte Daten dürfen auch für andere Zwecke verarbeitet werden. 3Die Rechenzentren übermitteln die Daten nach Absatz 1 auf Anforderung den Kassenärztlichen Vereinigungen, soweit diese Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 73 Abs. 8, den §§ 84 und 305a erforderlich sind, sowie dem Bundesministerium für Gesundheit oder einer von ihm benannten Stelle im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern. 4Dem Bundesministerium für Gesundheit oder der von ihm benannten Stelle sind die Daten nicht arzt- und nicht versichertenbezogen zu übermitteln. 5Vor der Verarbeitung der Daten durch die Kassenärztlichen Vereinigungen ist der Versichertenbezug durch eine von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung räumlich, organisatorisch und personell getrennten Stelle zu pseudonymisieren. 6Für die Datenübermittlung an die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die Rechenzentren einen dem Arbeitsaufwand entsprechenden Aufwandsersatz. 7Der Arbeitsaufwand für die Datenübermittlung ist auf Nachfrage der Kassenärztlichen Vereinigungen diesen in geeigneter Form nachzuweisen.

(3) 1Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker regeln in einer Arzneimittelabrechnungsvereinbarung das Nähere insbesondere über

1.
die Verwendung eines bundeseinheitlichen Kennzeichens für das verordnete Fertigarzneimittel als Schlüssel zu Handelsname, Hersteller, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße des Arzneimittels,

2.
die Einzelheiten der Übertragung des Kennzeichens und der Abrechnung, die Voraussetzungen und Einzelheiten der Übermittlung der Abrechnungsdaten im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern sowie die Weiterleitung der Verordnungsblätter an die Krankenkassen, spätestens zum 1. Januar 2006 auch die Übermittlung des elektronischen Verordnungsdatensatzes,

3.
die Übermittlung des Apothekenverzeichnisses nach § 293 Abs. 5,

4.
die Verwendung von Verordnungen in elektronischer Form für die Arzneimittelabrechnung bis zum 31. März 2020,

5.
die Verwendung eines gesonderten bundeseinheitlichen Kennzeichens für Arzneimittel, die auf Grund einer Ersatzverordnung im Fall des § 31 Absatz 3 Satz 7 an Versicherte abgegeben werden.

2Bei der nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Datenübermittlung sind das bundeseinheitliche Kennzeichen der Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen sowie die enthaltenen Mengeneinheiten von Fertigarzneimitteln zu übermitteln. 3Satz 2 gilt auch für Fertigarzneimittel, aus denen wirtschaftliche Einzelmengen nach § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 abgegeben werden. 4Für Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen sind zusätzlich die mit dem pharmazeutischen Unternehmer vereinbarten Preise ohne Mehrwertsteuer zu übermitteln. 5Besteht eine parenterale Zubereitung aus mehr als drei Fertigarzneimitteln, können die Vertragsparteien nach Satz 1 vereinbaren, Angaben für Fertigarzneimittel von der Übermittlung nach den Sätzen 1 und 2 auszunehmen, wenn eine Übermittlung unverhältnismäßig aufwändig wäre.

(4) Kommt eine Vereinbarung nach Absatz 3 nicht oder nicht innerhalb einer vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzten Frist zustande, wird ihr Inhalt durch die Schiedsstelle nach § 129 Abs. 8 festgesetzt.





 

Frühere Fassungen von § 300 SGB V

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 20.07.2021Artikel 1 Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
vom 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
aktuell vorher 19.12.2019Artikel 1 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 123 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 16.08.2019Artikel 12 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
vom 09.08.2019 BGBl. I S. 1202
aktuell vorher 13.05.2017Artikel 1 GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
vom 04.05.2017 BGBl. I S. 1050
aktuell vorher 25.07.2015Artikel 1 Präventionsgesetz (PrävG)
vom 17.07.2015 BGBl. I S. 1368
aktuell vorher 23.07.2015Artikel 1 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
vom 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 2983
aktuell vorher 01.01.2010Artikel 15 Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 1990
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
vom 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
aktuell vorher 01.07.2008Artikel 1 GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
vom 26.03.2007 BGBl. I S. 378
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 256 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuell vorher 01.05.2006Artikel 1 Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
vom 26.04.2006 BGBl. I S. 984
aktuellvor 01.05.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 300 SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 300 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 87 SGB V Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte (vom 26.03.2024)
... ist für jede Verordnung ein Feld für die Auftragung des Kennzeichens nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 sowie ein weiteres Feld vorzusehen, in dem der Arzt seine Entscheidung nach § 73 Abs. 5 durch ...
§ 116b SGB V Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (vom 26.05.2020)
... 1 und Absatz 4 Satz 2 Nummer 1, das eine eindeutige Zuordnung im Rahmen der Abrechnung nach den §§ 300 und 302 ermöglicht, und tragen dieses auf die Vordrucke auf. Das Nähere zu ...
§ 129 SGB V Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung, Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... (5a) Bei Abgabe eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels gilt bei Abrechnung nach § 300 ein für die Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis in Höhe des ...
§ 129a SGB V Krankenhausapotheken (vom 13.05.2017)
... die Höhe des für den Versicherten maßgeblichen Abgabepreises. Die nach § 300 Abs. 3 getroffenen Regelungen sind Teil der Vereinbarungen nach Satz 1. Eine ...
§ 130a SGB V Rabatte der pharmazeutischen Unternehmer (vom 26.03.2024)
... die abgegebenen Arzneimittel sowie deren Abgabedatum auf der Grundlage der den Krankenkassen nach § 300 Abs. 1 übermittelten Angaben maschinenlesbar an die pharmazeutischen Unternehmer oder, bei einer ...
§ 131 SGB V Rahmenverträge mit pharmazeutischen Unternehmern (vom 27.07.2023)
... und preislichen Transparenz erforderlichen Daten, 2. die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktinformationen sowie 3. das Datenformat.  ... und maschinell verwertbar auf Datenträgern 1. die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktangaben einschließlich der Rabatte nach § 130a, ... auf den äußeren Umhüllungen der Arzneimittel das Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 1 Nr. 1 in einer für Apotheken maschinell erfaßbaren bundeseinheitlichen Form anzugeben. ...
§ 267 SGB V Datenverarbeitung für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (vom 26.03.2024)
... Vertragsnummer nach § 293a Absatz 1 Satz 4, 6. die Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Absatz 3 Satz 1 einschließlich der vereinbarten Sonderkennzeichen sowie jeweils die Anzahl der ... mittelbare Einwirkung der Krankenkassen auf den Inhalt der Leistungsdaten nach den §§ 294 bis 303 und die Art und Weise der Aufzeichnung insbesondere unter Verstoß gegen § 71 ...
§ 273 SGB V Sicherung der Datengrundlagen für den Risikostrukturausgleich (vom 12.11.2022)
... ihrer Versicherten geltend, muss sie einen aus den Leistungsdaten nach den §§ 294 bis 303 ersichtlichen entsprechenden Anstieg der erbrachten Leistungen darlegen. Legt ...
§ 293 SGB V Kennzeichen für Leistungsträger und Leistungserbringer (vom 26.03.2024)
... ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit der Abrechnung der Apotheken, der in den §§ 129 und 300 getroffenen Regelungen sowie der damit verbundenen Datenaufbereitungen zur Verfügung; ...
§ 296 SGB V Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (vom 01.01.2017)
... deren Angehörigen, oder bei Arzneimitteln einschließlich des Kennzeichens nach § 300 Abs. 3 Nr. 1, 4. Häufigkeit von Krankenhauseinweisungen sowie Dauer der ...
§ 297 SGB V Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen (vom 11.05.2019)
... über die verordneten Arzneimittel enthalten zusätzlich jeweils das Kennzeichen nach § 300 Absatz 3 Satz 1 . Die Daten über die Verordnungen von Krankenhausbehandlungen enthalten ...
§ 299 SGB V Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung (vom 28.03.2024)
... Kenntnis von Daten erlangen, die über den Umfang der ihnen nach den §§ 295, 300 , 301, 301a und 302 zu übermittelnden Daten hinausgeht; dies gilt nicht für die ...
§ 302 SGB V Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer (vom 26.03.2024)
... oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. § 300 Absatz 2 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend. Im Rahmen der Abrechnung von Leistungen der häuslichen ...
§ 303 SGB V Ergänzende Regelungen (vom 29.10.2020)
... die den Krankenkassen nach § 291a Absatz 2 Nummer 1 bis 10, § 295 Abs. 1 und 2, § 300 Abs. 1 , § 301 Absatz 1 und 4, §§ 301a und 302 Abs. 1 zu übermittelnden Daten nicht im ...
§ 396 SGB V Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vom 09.06.2021)
... erforderlich sind. Die Übermittlung von Sozialdaten, die nach den §§ 284 bis 302 sowie nach dem Elften Kapitel von Versicherten erhoben werden, ist ...
§ 421 SGB V Übergangsregelung zur Vergütung von pharmazeutischem Großhandel und von Apotheken für die Abgabe von COVID-19-Impfstoff (vom 27.07.2023)
... folgenden Monats, über ein von ihnen für die Abrechnung in Anspruch genommenes in § 300 Absatz 2 Satz 1 genanntes Rechenzentrum ab. Für in den Absätzen 1 bis 4 genannte Leistungen, ...
§ 422 SGB V Übergangsregelung zur Vergütung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen (vom 27.07.2023)
... versichert sind, über ein von den Apotheken für die Abrechnung in Anspruch genommenes in § 300 Absatz 2 Satz 1 genanntes Rechenzentrum gegenüber der jeweiligen Krankenkasse und bei Personen, die in der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
neugefasst durch B. v. 26.09.1995 BGBl. I S. 1195; zuletzt geändert durch Artikel 8z4 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 17 ApBetrO Erwerb und Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten (vom 16.12.2023)
...  3. das Datum der Abgabe, 4. der Preis des Arzneimittels, 5. das in § 300 Abs. 3 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannte bundeseinheitliche Kennzeichen für das abgegebene Fertigarzneimittel, soweit es zur ...

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
§ 10 CoronaImpfV Abrechnung der Großhandels- und Apothekenvergütung durch die Apotheken (vom 08.04.2023)
... unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Bei der Abrechnung der Vergütung nach § 9 Absatz 2 haben die Apotheken die ...
§ 11 CoronaImpfV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (vom 08.04.2023)
... mit § 6 Absatz 1 bis 5 jeweils ergibt, 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch monatlich, letztmalig bis zum 15. Oktober 2023, den sich für die Apotheken, die das ... in der bis zum 7. April 2023 geltenden Fassung, 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch über den Deutschen Apothekerverband e. V. zeitnah für jeden Kalendermonat, letztmalig ...
§ 13 CoronaImpfV Verfahren für die Zahlung von den privaten Krankenversicherungsunternehmen (vom 31.12.2022)
... mit § 6 Absatz 1 bis 5 jeweils ergibt, 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch monatlich, letztmalig bis zum 15. Oktober 2023, den sich für die Apotheken, die das ...

Coronavirus-Testverordnung (TestV)
V. v. 21.09.2021 BAnz AT 21.09.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 13
§ 7b TestV Abrechnung der Leistungen der Apotheken bei der Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikates nach § 22a Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes (vom 25.11.2022)
... Infektionsschutzgesetzes ergebende Vergütung mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Für die Erstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten im Sinne des § 22a ... den Sätzen 1 und 6 ausgeschlossen. (2) Jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übermittelt monatlich oder quartalsweise, letztmalig bis zum 15. November 2023, den sich ...

Datentransparenzverordnung (DaTraV)
Artikel 1 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 15a G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
§ 3 DaTraV Art und Umfang der zu übermittelnden Daten (vom 20.07.2021)
... Buches Sozialgesetzbuch in der bis zum 22. Juli 2015 geltenden Fassung, b) nach § 300 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Abgabe von Arzneimitteln: aa) die Pharmazentralnummer des abgegebenen ... aa) die Pharmazentralnummer des abgegebenen Arzneimittels einschließlich der nach § 300 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Sonderkennzeichen, bb) das Verordnungsdatum, cc) die ...

Gesundheitsstrukturgesetz
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2266; zuletzt geändert durch Artikel 205 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
Artikel 27 GSG Rechtsverordnungen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der Selbstverwaltung
... 3, § 115 Abs. 1 bis 4, § 135 Abs. 3 und 4, § 136 Abs. 1, § 296 Abs. 4, § 300 Abs. 3, § 301 Abs. 3, § 302 Abs. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bis zum 31. ...

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 110 SGB IX Leistungserbringung
... Verpflichtungen, die sich für die Leistungserbringer aus den §§ 294, 294a, 295, 300 bis 302 des Fünften Buches ergeben, gelten auch für die Abrechnung von Leistungen zur ...

Packungsgrößenverordnung (PackungsV)
V. v. 22.06.2004 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 7 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1102
§ 1 PackungsV (vom 01.07.2013)
... Werden Fertigarzneimittel unter Angabe eines einheitlichen Kennzeichens nach § 300 Abs. 3 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in einer äußeren Umverpackung in ...

Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV)
V. v. vom 03.01.1994 BGBl. I S. 55; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 7 RSAV Verarbeitung von Daten für die Durchführung und Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs (vom 20.07.2021)
... von extrakorporalen Blutreinigungsverfahren, 4. die Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der vereinbarten Sonderkennzeichen sowie jeweils die Anzahl der ...

Schiedsstellenverordnung
V. v. 29.09.1994 BGBl. I S. 2784; zuletzt geändert durch Artikel 15c G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
§ 1 SchStV Zusammensetzung und Bestellung (vom 20.07.2021)
... zwei Stellvertreter. (2) Die Vertragsparteien nach § 129 Absatz 2 oder § 300 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch benennen jeweils fünf Vertreter und deren Stellvertreter. Die Vertragsparteien nach ...
§ 6 SchStV Einleitung des Schiedsverfahrens, Fristen (vom 20.07.2021)
... ein Vertrag nach § 129 Absatz 2, § 130b Absatz 1, § 131 Absatz 3 Satz 1 oder § 300 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ganz oder teilweise nicht zustande, beginnt das Schiedsverfahren mit dem bei der Schiedsstelle von ... Gesundheit nach § 129 Absatz 7, § 130b Absatz 9 Satz 6, § 131 Absatz 3 Satz 4 oder § 300 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gesetzten Frist nicht zustande, so beginnt das Schiedsverfahren mit dem auf den Ablauf der Frist ...
§ 8 SchStV Beratung und Beschlußfassung (vom 20.07.2021)
... Mitglieder oder deren Stellvertreter anwesend sind: 1. nach § 129 Absatz 7 oder § 300 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fünf weitere Mitglieder, 2. nach § 130b Absatz 4 des Fünften Buches ... in Abwesenheit der Geladenen. (4) Die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 7 oder § 300 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entscheidet innerhalb von einem Monat, die Schiedsstelle nach § 130b Absatz 4 des ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 52 SGB XII Leistungserbringung, Vergütung (vom 01.01.2020)
... ist, für ihre Mitglieder zahlt. Die sich aus den §§ 294, 295, 300 bis 302 des Fünften Buches für die Leistungserbringer ergebenden Verpflichtungen gelten ...

Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Artikel 1 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 195
§ 59 SGB XIV Datenübermittlung
... Verwaltungsbehörde die in den §§ 294, 294a, 295, 295a Absatz 3, §§ 298, 300 , 301, 302 und 303 des Fünften Buches genannten Daten zu übermitteln, soweit dies ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Bei Abgabe eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels gilt bei Abrechnung nach § 300 ein für die Versicherten maßgeblicher Arzneimittelabgabepreis in Höhe des ... die Höhe des für den Versicherten maßgeblichen Abgabepreises. Die nach § 300 Abs. 3 getroffenen Regelungen sind Teil der Vereinbarungen nach Satz 1. Eine Krankenhausapotheke ... übermitteln die pharmazeutischen Unternehmer die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktangaben an die in § 129 Abs. 2 genannten Verbände im ... Satz 2 bestimmten Gliederung, bei Arzneimitteln einschließlich des Kennzeichens nach § 300 Abs. 3 Nr. 1." d) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 3 und wie folgt gefasst: ... die verordneten Arzneimittel enthalten zusätzlich jeweils das Kennzeichen nach § 300 Abs. 3 Nr. 1. Die Daten über die Verordnungen von Krankenhausbehandlung enthalten ... „Prüfungen nach § 106 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2" ersetzt. 170. § 300 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... die den Krankenkassen nach § 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10, § 295 Abs. 1 und 2, § 300 Abs. 1, § 301 Abs. 1, §§ 301a und 302 Abs. 1 zu übermittelnden Daten nicht im ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 5 AMNOG Änderung der Schiedsstellenverordnung
... 2 wie folgt gefasst: „Die Vertragsparteien nach § 129 Absatz 2 oder § 300 Absatz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch benennen jeweils fünf Vertreter und deren ... oder deren Stellvertreter anwesend sind: 1. nach § 129 Absatz 7 oder § 300 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fünf weitere Mitglieder, 2. ... wie folgt gefasst: „(4) Die Schiedsstelle nach § 129 Absatz 7 oder § 300 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch entscheidet innerhalb von einem Monat, die ...

Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 984
Artikel 1 AVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Schnellinformationen nach Absatz 5 Satz 4 oder aufgrund der Abrechnungsdaten nach § 300 Abs. 2 Satz 4, die dem Prüfungsausschuss zu übermitteln sind, fest; für das weitere ... übermitteln die pharmazeutischen Unternehmer die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktangaben einschließlich der Rabatte nach § 130a an die ... und maschinell verwertbar auf Datenträgern;". 9. Dem § 300 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: „Die Rechenzentren übermitteln die ...

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 DVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 gilt ab dem 1. Dezember 2020." 37b. In § 300 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 wird das Wort „Verschreibung" durch das Wort „Verordnung" ersetzt.  ... 3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300 , 301, 301a und 302, 4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und 5. ...

Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung
V. v. 04.02.2021 BAnz AT 05.02.2021 V1
Artikel 1 1. SchutzmVÄndV
... 1 wird folgende Nummer 1a eingefügt: „1a. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einmalig bis zum 31. Mai 2021 den sich für alle es in Anspruch nehmenden Apotheken ergebenden ...

Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)
G. v. 22.03.2020 BGBl. I S. 604
Artikel 5 GKV-FKG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Vertragsnummer nach § 293a Absatz 1 Satz 4, 6. die Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Absatz 3 Satz 1 einschließlich der vereinbarten Sonderkennzeichen sowie jeweils die Anzahl der ... mittelbare Einwirkung der Krankenkassen auf den Inhalt der Leistungsdaten nach den §§ 294 bis 303 und die Art und Weise der Aufzeichnung insbesondere unter Verstoß gegen § 71 ... ihrer Versicherten geltend, muss sie einen aus den Leistungsdaten nach den §§ 294 bis 303 ersichtlichen entsprechenden Anstieg der erbrachten Leistungen darlegen. Legt die ... Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. § 300 Absatz 2 Satz 5 bis 7 gilt entsprechend." 31. In § 303 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter ...
Artikel 6 GKV-FKG Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
... von extrakorporalen Blutreinigungsverfahren, 4. die Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Absatz 3 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der vereinbarten Sonderkennzeichen sowie jeweils die Anzahl der ...

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
G. v. 09.08.2019 BGBl. I S. 1202, 2020 I S. 318; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 27.09.2021 BGBl. I S. 4530; 2022 BGBl. I S. 1385
Artikel 12 AMVSÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 16.08.2019)
... werden sollen." b) Der bisherige Absatz 5d wird Absatz 5e. 17. § 300 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ...

Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1990, 3578; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 15 AMGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... verarbeitet oder genutzt werden, die von den Krankenkassen nach den §§ 294 bis 303 erhoben wurden." b) In dem neuen Satz 8 wird die Angabe „Satz ... zu treffen." 14. Dem § 300 Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt: „Bei der nach Absatz 1 Satz 1 ...

Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
Artikel 9 EWPBGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... folgenden Monats, über ein von ihnen für die Abrechnung in Anspruch genommenes in § 300 Absatz 2 Satz 1 genanntes Rechenzentrum ab. Für in den Absätzen 1 bis 4 genannte Leistungen, die nach ... versichert sind, über ein von den Apotheken für die Abrechnung in Anspruch genommenes in § 300 Absatz 2 Satz 1 genanntes Rechenzentrum gegenüber der jeweiligen Krankenkasse und bei Personen, die in der ...

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Artikel 3 GDNGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
...  bbb) In Nummer 3 werden die Wörter „nach den §§ 295, 295a, 300 , 301, 301a und 302" durch die Wörter „nach den §§ 295, 295a, 295b, 300, ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 1 GKV-OrgWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Wirkung." 1g. In § 84 Abs. 7a Satz 9 wird die Angabe „§ 300 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 300 Abs. 2 Satz 6" ersetzt. 1h. ... Abs. 7a Satz 9 wird die Angabe „§ 300 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 300 Abs. 2 Satz 6" ersetzt. 1h. § 92 Abs. 3a wird wie folgt gefasst:  ... regelt die Rechtsverordnung nach § 266 Abs. 7." 14c. § 300 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ...

Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754; 2022 BGBl. I S. 1025
Artikel 1 GVWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 20.07.2021)
... und preislichen Transparenz erforderlichen Daten, 2. die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktinformationen sowie 3. das Datenformat.  ... und maschinell verwertbar auf Datenträgern 1. die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktangaben einschließlich der Rabatte nach § 130a, ... in digitaler Form vorsehen; die Sätze 1 bis 10 gelten entsprechend." 69a. § 300 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird vor dem Punkt am Ende ein Semikolon ...

GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG)
G. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1050
Artikel 1 AMVSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 9 Satz 1" ersetzt. 12. § 132e Absatz 2 wird aufgehoben. 13. Dem § 300 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Für die ...

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-VSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Vollerhebung nach Absatz 1 Satz 5 hat die Pseudonymisierung" ersetzt. 88. § 300 Absatz 2 Satz 6 wird aufgehoben. 89. In § 305 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort ...
Artikel 2 GKV-VSG Weitere Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die verordneten Arzneimittel enthalten zusätzlich jeweils das Kennzeichen nach § 300 Absatz 3 Satz 1. Die Daten über die Verordnungen von Krankenhausbehandlungen enthalten ...

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013)
... 4 Satz 2 Nummer 1, das eine eindeutige Zuordnung im Rahmen der Abrechnung nach den §§ 300 und 302 ermöglicht, und tragen dieses auf die Vordrucke auf. Das Nähere zu Form und ... Stelle gilt § 35 Absatz 1 des Ersten Buches entsprechend." 81. § 300 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ...

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)
G. v. 26.03.2007 BGBl. I S. 378; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1622
Artikel 1 GKV-WSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 18.12.2008)
... Satz 2 bestimmten Gliederung, bei Arzneimitteln einschließlich des Kennzeichens nach § 300 Abs. 3 Nr. 1, 4. Häufigkeit von Krankenhauseinweisungen sowie Dauer der ... Kenntnis von Daten erlangen, die über den Umfang der ihnen nach den §§ 295, 300 , 301, 301a und 302 zu übermittelnden Daten hinausgeht. (2) Das Verfahren zur ... Datenbeständen zusammengeführt und ausgewertet werden." 202. In § 300 Abs. 3 werden die Wörter „Die Spitzenverbände der Krankenkassen" durch die ...

Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG)
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 778
Artikel 1 HHVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... die pharmazeutischen Unternehmer und sonstigen Hersteller die für die Abrechnung nach § 300 erforderlichen Preis- und Produktangaben einschließlich der Rabatte nach § 130a an die ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 256 9. ZustAnpV Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
... Halbsatz, Satz 2, 4 und 5, Abs. 5 und 6 Satz 1, § 295 Abs. 1 Satz 2, 3, 4 und 5, § 300 Abs. 4, § 301 Abs. 2 Satz 1 und 2 erster Halbsatz, Satz 3 erster Halbsatz, § 303a Abs. 1 ...

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 6 PfWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 293 zu verwenden, das eine eindeutige Zuordnung im Rahmen der Abrechnung nach den §§ 300 und 302 ermöglicht. Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Verordnungen nach ...

Präventionsgesetz (PrävG)
G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368, 1781
Artikel 1 PrävG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Präventionskonferenz nach § 20e Absatz 1" eingefügt. 21. In § 300 Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „§ 20d" durch die Angabe „§ 20i" ...

Psych-Entgeltgesetz (PsychEntgG)
G. v. 21.07.2012 BGBl. I S. 1613; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.12.2016 BGBl. I S. 2986
Artikel 4 PsychEntgG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... nach Satz 1 mit der Maßgabe anzuwenden, dass von den Vorgaben der §§ 295, 300 , 301 und 302 sowie des § 17d Absatz 9 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes nicht abgewichen ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
V. v. 29.12.2022 BAnz AT 30.12.2022 V1
Artikel 1 6. CoronaImpfVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... mit § 6 Absatz 1 bis 5 jeweils ergibt, 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch monatlich, letztmalig bis zum 15. Oktober 2023, den sich für die Apotheken, die das ...

Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 18.08.2021 BAnz AT 19.08.2021 V1
Artikel 1 TestVÄndV
... Infektionsschutzgesetzes ergebende Vergütung mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Für die Erstellung von COVID-19-Genesenenzertifikaten im Sinne des § 22 Absatz 6 des ... unverändert zu speichern oder aufzubewahren. (2) Jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übermittelt monatlich oder quartalsweise den sich für die Apotheken, die das ...

Vierte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 16.08.2022 BAnz AT 17.08.2022 V2
Artikel 1 4. SARS-CoV-2-AMVVÄndV
... unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Die Apotheken leiten die an sie ausgezahlte Vergütung nach § 4a Absatz 1 an den ... unverändert zu speichern oder aufzubewahren. (4) Jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übermittelt monatlich den sich für die Apotheken, die das Rechenzentrum in Anspruch ...

Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (14. RSA-ÄndV)
V. v. 18.12.2006 BGBl. I S. 3224
Artikel 1 14. RSA-ÄndV
... extrakorporalen Blutreinigungsverfahren, 4. die Arzneimittelkennzeichen nach § 300 Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch einschließlich der vereinbarten ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung
V. v. 09.01.2006 BGBl. I S. 18
Artikel 1 2. ApBetrOÄndV Änderung der Apothekenbetriebsordnung
... das Datum der Abgabe, 4. der Preis des Arzneimittels, 5. das in § 300 Abs. 3 Nr. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannte bundeseinheitliche Kennzeichen ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung
V. v. 07.01.2022 BAnz AT 10.01.2022 V1
Artikel 1 2. CoronaImpfVuTestVÄndV Änderung der Coronavirus-Impfverordnung
... § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 6, und 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch über den Deutschen Apothekerverband e. V. zeitnah für jeden Kalendermonat die Anzahl der ...

Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 22.12.2021 BAnz AT 23.12.2021 V1
Artikel 1 2. SARS-CoV-2-AMVVÄndV
... unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Die Apotheken leiten die an sie ausgezahlte Vergütung nach Absatz 4 an den ... unverändert zu speichern oder aufzubewahren. (8) Jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übermittelt monatlich den sich für die Apotheken, die das Rechenzentrum in Anspruch ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 123 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... und zu nutzen" durch die Wörter „zu verarbeiten" ersetzt. 44. § 300 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die Rechenzentren dürfen die ihnen hierzu ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 31.03.2021 BAnz AT 01.04.2021 V1; aufgehoben durch § 17 V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2
§ 13 CoronaImpfV Abrechnung der Großhandels- und Apothekenvergütung durch die Apotheken
... unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Sie leiten die an sie ausgezahlte Vergütung nach § 11 an den ...
§ 14 CoronaImpfV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
... mit § 9 Absatz 1 bis 4 jeweils ergibt und 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch monatlich den sich für die Apotheken, die das Rechenzentrum in Anspruch nehmen, ergebenden ...

Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1
§ 10 CoronaImpfV Abrechnung der Großhandels- und Apothekenvergütung durch die Apotheken
... unter Angabe der BUND-Pharmazentralnummer mit dem jeweiligen Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ab. Bei der Abrechnung der Vergütung nach § 9 Absatz 2 haben die Apotheken die ...
§ 11 CoronaImpfV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds
... mit § 6 Absatz 1 bis 5 jeweils ergibt und 2. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch monatlich den sich für die Apotheken, die das Rechenzentrum in Anspruch nehmen, ergebenden ...

Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV)
V. v. 14.12.2020 BAnz AT 15.12.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 09.03.2022 BAnz AT 10.03.2022 V2
§ 7 SchutzmV Abrechnung der Schutzmasken durch die Apotheken (vom 11.03.2022)
... Die Abrechnung wird von den Apotheken an das jeweilige Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch übermittelt. Die übermittelten Angaben dürfen keinen Bezug zu der Person ...
§ 9 SchutzmV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (vom 11.03.2022)
... für Soziale Sicherung übermittelt 1. jedes Rechenzentrum im Sinne von § 300 Absatz 2 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch monatlich, letztmalig am 15. März 2022, den sich für alle es in Anspruch nehmenden ...

Coronavirus-Testverordnung (TestV)
V. v. 24.06.2021 BAnz AT 25.06.2021 V1; aufgehoben durch § 19 V. v. 21.09.2021 BAnz AT 21.09.2021 V1
§ 7b TestV Abrechnung der Leistungen der Apotheken bei der Erstellung des COVID-19-Genesenenzertifikates im Sinne des § 22 Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes (vom 20.08.2021)

Monoklonale-Antikörper-Verordnung (MAKV)
V. v. 21.04.2021 BAnz AT 22.04.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97
§ 4 MAKV Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit der Lagerung, Verteilung, Abgabe und Abholung der Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern sowie deren Abrechnung (vom 08.04.2023)
§ 5 MAKV Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds (vom 07.04.2023)

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
V. v. 20.04.2020 BAnz AT 21.04.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97
§ 4b SARS-CoV-2-AMVV Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen, Verfahren für die Zahlung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und für die Refinanzierung aus Bundesmitteln (vom 07.04.2023)