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§ 303d - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)

Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
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§ 303d Forschungsdatenzentrum



(1) Das Forschungsdatenzentrum hat folgende Aufgaben:

1.
die ihm vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen und von der Vertrauensstelle übermittelten Daten nach § 303b Absatz 3 und § 303c Absatz 3 für die Auswertung für Zwecke nach § 303e Absatz 2 aufzubereiten,

2.
Qualitätssicherungen der Daten vorzunehmen,

3.
Anträge auf Datennutzung zu prüfen,

4.
die für Zwecke nach § 303e Absatz 2 beantragten Daten den Nutzungsberechtigten nach § 303e zugänglich zu machen,

5.
das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren,

6.
ein öffentliches Antragsregister mit Informationen zu den antragstellenden Nutzungsberechtigten, zu den Vorhaben, für die Daten beantragt wurden, und deren Ergebnissen aufzubauen und zu pflegen,

7.
die Verfahren der Datentransparenz zu evaluieren und weiterzuentwickeln,

8.
Nutzungsberechtigte nach § 303e Absatz 1 zu beraten,

9.
Schulungsmöglichkeiten für Nutzungsberechtigte anzubieten,

10.
die wissenschaftliche Erschließung der Daten zu fördern und

11.
die Daten im Rahmen der Mitwirkung bei der Verknüpfung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nach § 4 des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes zu verarbeiten.

(2) 1Das Forschungsdatenzentrum richtet im Benehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Arbeitskreis zur Sekundärnutzung von Versorgungsdaten nach § 303e Absatz 1 ein. 2Der Arbeitskreis wirkt beratend an der Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Evaluation des Datenzugangs mit. 3An dem Arbeitskreis nach Satz 1 sind zu beteiligen:

1.
die maßgeblichen Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und in der Pflege,

2.
Institutionen der Gesundheits- und Versorgungsforschung, Bundes- und Landesbehörden,

3.
maßgebliche Bundesorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker Menschen sowie von Menschen mit Behinderung und

4.
die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen nach § 118 des Elften Buches.

(3) Das Forschungsdatenzentrum hat die versichertenbezogenen Einzeldatensätze spätestens nach 100 Jahren zu löschen.





 

Frühere Fassungen von § 303d SGB V

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.03.2024Artikel 3 Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
vom 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102
aktuell vorher 19.12.2019Artikel 1 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
vom 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
aktuell vorher 26.11.2019Artikel 123 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
aktuell vorher 01.01.2012Artikel 1 GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
vom 22.12.2011 BGBl. I S. 2983
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 256 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 303d SGB V

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 303d SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB V selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SGB V Krankenkassen (vom 12.11.2022)
... 3 entstehen, sowie für Aufwendungen für Datentransparenz nach den §§ 303a bis ...
§ 303a SGB V Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... Stellen des Bundes als Vertrauensstelle nach § 303c und als Forschungsdatenzentrum nach § 303d sowie vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle wahrgenommen. Das ... nach § 303c und eine öffentliche Stelle des Bundes als Forschungsdatenzentrum nach § 303d . (2) Die Vertrauensstelle und das Forschungsdatenzentrum sind räumlich, ... § 303c Absatz 3 durch die Vertrauensstelle, 4. zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 303d Absatz 1 einschließlich der Reihenfolge der Bearbeitung von Anträgen nach Dringlichkeit und ...
§ 303b SGB V Datenzusammenführung und -übermittlung; Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... Bund der Krankenkassen übermittelt 1. an das Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Daten nach Absatz 1 ohne das Lieferpseudonym, wobei jeder einem Lieferpseudonym zuzuordnende ...
§ 303e SGB V Datenverarbeitung (vom 26.03.2024)
... 2 zu erfüllen. Das Forschungsdatenzentrum kann einen Antrag dem Arbeitskreis nach § 303d Absatz 2 mit einer Bitte um Stellungnahme zu der Plausibilität des Antrags innerhalb von ... Datenschutzaufsichtsbehörde und dem Arbeitskreis zur Sekundärnutzung nach § 303d Absatz 2 zur Stellungnahme mit Fristsetzung von zehn Arbeitstagen vorlegen. Darüber ist der ...
§ 303f SGB V Gebührenregelung; Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... 1 Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 303d zur Deckung des Verwaltungsaufwandes. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, ... Bundesministerium für Gesundheit nach § 303a Absatz 1 als Forschungsdatenzentrum nach § 303d bestimmt ist, ...
§ 363 SGB V Verarbeitung von Daten der elektronischen Patientenakte zu Forschungszwecken; Verordnungsermächtigung (vom 26.03.2024)
... (2) Die Daten nach Absatz 1 werden automatisiert an das Forschungsdatenzentrum nach § 303d übermittelt. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die ... Absatz 1 bereitgestellt werden. § 303a Absatz 3, § 303c Absatz 1 und 2, die §§ 303d , 303e Absatz 3 bis 6 sowie § 303f gelten entsprechend. (5) Versicherte ...
 
Zitat in folgenden Normen

Datentransparenz-Gebührenverordnung (DaTraGebV)
V. v. 30.04.2014 BGBl. I S. 458; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
§ 1 DaTraGebV Anwendungsbereich und Gebührenerhebung (vom 10.07.2020)
... Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 303d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 8 und 10 der Datentransparenzverordnung. Diese ...

Datentransparenzverordnung (DaTraV)
Artikel 1 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 15a G. v. 11.07.2021 BGBl. I S. 2754
§ 1 DaTraV Anwendungsbereich
... Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303f des Fünften Buches ...
§ 2 DaTraV Aufgabenwahrnehmung
... vom Forschungsdatenzentrum getrennt. (2) Die Aufgaben des Forschungsdatenzentrums nach § 303d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nimmt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wahr. (3) ...
§ 4 DaTraV Datenverarbeitung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle
... folgenden Jahres, erstmals für das Berichtsjahr 2021 zum 1. Dezember 2022, für den in § 303d Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehenen Zweck an das ...
§ 9 DaTraV Antragsregister
... Im öffentlichen Antragsregister nach § 303d Absatz 1 Nummer 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ist für jeden Antrag Folgendes anzugeben: 1. Name und Anschrift des ...
§ 10 DaTraV Datenbereitstellung
... nach § 8 Absatz 2 die Daten, die beim Forschungsdatenzentrum für die Aufgaben nach § 303d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgehalten werden, auswertet und den Nutzungsberechtigten die aggregierten Ergebnismengen ... bereitzustellenden Daten fest und beteiligt dabei den Arbeitskreis der Nutzungsberechtigten nach § 303d Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch , einschließlich der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten ...
§ 12 DaTraV Übergangsregelung
... §§ 3 und 4 übermittelt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für den in § 303d Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehenen Zweck am 1. Dezember 2020 die Daten an das Forschungsdatenzentrum, die ihm ...

Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
Artikel 1 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
§ 2 GDNG Begriffsbestimmungen
... gesetzlich geregelte datenhaltende Stellen wie das Forschungsdatenzentrum Gesundheit nach § 303d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch , das Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut und die Plattform nach § ...
§ 4 GDNG Verknüpfung von Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit mit Daten der klinischen Krebsregister der Länder; Verordnungsermächtigung
... Die Verknüpfung von pseudonymisierten Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit nach § 303d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit pseudonymisierten Daten der klinischen Krebsregister der Länder nach § 65c des ... nach Absatz 2 Satz 1 erteilt, übermittelt das Forschungsdatenzentrum Gesundheit nach § 303d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch an die durch die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Gesundheitsdaten festgelegte ...

GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 1 GMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der Aufgaben einer Vertrauensstelle (§ 303c) und einer Datenaufbereitungsstelle (§ 303d ) zu gewährleisten. (3) Die Arbeitsgemeinschaft für Aufgaben der ... Gesundheit und Soziale Sicherung. § 274 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 303d Datenaufbereitungsstelle (1) Die Datenaufbereitungsstelle hat die ihr von der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2562
Artikel 1 DVG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... von Verordnungen in elektronischer Form" eingefügt. 39. Die §§ 303a bis 303e werden durch die folgenden §§ 303a bis 303f ersetzt: „§ ... 39. Die §§ 303a bis 303e werden durch die folgenden §§ 303a bis 303f ersetzt: „§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz; ... Stellen des Bundes als Vertrauensstelle nach § 303c und als Forschungsdatenzentrum nach § 303d sowie vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle wahrgenommen. Das ... nach § 303c und eine öffentliche Stelle des Bundes als Forschungsdatenzentrum nach § 303d . (2) Die Vertrauensstelle und das Forschungsdatenzentrum sind räumlich, ... § 303c Absatz 3 durch die Vertrauensstelle, 4. zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 303d Absatz 1 und § 303e einschließlich der Bereitstellung von Einzeldatensätzen nach § ... zur Verkürzung der Höchstfrist für die Aufbewahrung von Einzeldatensätzen nach § 303d Absatz 3 , 6. zur Evaluation und Weiterentwicklung der Datentransparenz, 7. zur ... Bund der Krankenkassen übermittelt 1. an das Forschungsdatenzentrum nach § 303d die Daten nach Absatz 1 ohne das Lieferpseudonym, wobei jeder einem Lieferpseudonym zuzuordnende ... liegenden Lieferpseudonyme und Arbeitsnummern sowie die Pseudonyme zu löschen. § 303d Forschungsdatenzentrum (1) Das Forschungsdatenzentrum hat folgende Aufgaben:  ... 1 Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 303d zur Deckung des Verwaltungsaufwandes. Die Gebührensätze sind so zu bemessen, dass sie ... Bundesministerium für Gesundheit nach § 303a Absatz 1 als Forschungsdatenzentrum nach § 303d bestimmt ist, übertragen." 40. § 304 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt ...

Drittes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3108
Artikel 3 3. AMGuaÄndG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 303d Absatz 1 in Verbindung mit § 303e Absatz 3 zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren ...

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 32 SozERG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 09.06.2021)
... 1, § 303b Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 4 Satz 1 und § 303d Absatz 1 Satz 1 wird jeweils das Wort „Bundesversicherungsamt" durch die Wörter „Bundesamt ...

Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 102, 102a
Artikel 3 GDNGEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 1 Satz 1" gestrichen. bb) In Nummer 4 werden nach den Wörtern „nach § 303d Absatz 1" die Wörter „einschließlich der Reihenfolge der Bearbeitung von ... ist befugt, die für diesen Zweck erforderlichen Daten zu verarbeiten." 16. § 303d wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... „Das Forschungsdatenzentrum kann einen Antrag dem Arbeitskreis nach § 303d Absatz 2 mit einer Bitte um Stellungnahme zu der Plausibilität des Antrags innerhalb von ... Datenschutzaufsichtsbehörde und dem Arbeitskreis zur Sekundärnutzung nach § 303d Absatz 2 zur Stellungnahme mit Fristsetzung von zehn Arbeitstagen vorlegen. Darüber ist der ... (2) Die Daten nach Absatz 1 werden automatisiert an das Forschungsdatenzentrum nach § 303d übermittelt. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die zuverlässig ...

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
G. v. 07.11.2022 BGBl. I S. 1990
Artikel 1 GKV-FinStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 3 entstehen, sowie für Aufwendungen für Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303e." 1a. In § 31 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ...

GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG)
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1133; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Artikel 1 GKV-FQWG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Regionalkennzeichen so zu verschlüsseln, dass nur die Datenaufbereitungsstelle nach § 303d in der Lage ist, die Regionalkennzeichen zu entschlüsseln und mit den Daten nach Absatz 1 ... die Regionalkennzeichen mit den Daten nach Absatz 1 an die Datenaufbereitungsstelle nach § 303d . Für die Jahre 2009 und 2010 übermittelt das Bundesversicherungsamt die bei ihm für ... gespeicherten Kennzeichen zum Wohnort der Versicherten an die Datenaufbereitungsstelle nach § 303d sowie eine Liste mit den dazugehörigen Pseudonymen an die Vertrauensstelle nach § ...

GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983; zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 1 GKV-VStG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (vom 01.01.2013)
... abweichen, sind die Rahmenempfehlungen maßgeblich." 83. Die §§ 303a bis 303f werden durch die folgenden §§ 303a bis 303e ersetzt: „§ ... 83. Die §§ 303a bis 303f werden durch die folgenden §§ 303a bis 303e ersetzt: „§ 303a Wahrnehmung der Aufgaben der Datentransparenz ... Stellen des Bundes als Vertrauensstelle nach § 303c und Datenaufbereitungsstelle nach § 303d wahrgenommen. Das Bundesministerium für Gesundheit bestimmt durch Rechtsverordnung ohne ... § 303c und eine öffentliche Stelle des Bundes als Datenaufbereitungsstelle nach § 303d . (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 Satz 2 ist auch das Nähere zu ... regeln 1. zum Datenumfang, 2. zu den Verfahren der in den §§ 303a bis 303e vorgesehenen Datenübermittlungen, 3. zum Verfahren der Pseudonymisierung ... für die in § 303e Absatz 2 genannten Zwecke an die Datenaufbereitungsstelle nach § 303d sowie eine Liste mit den dazugehörigen Pseudonymen an die Vertrauensstelle nach § 303c. ... und untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. § 303d Datenaufbereitungsstelle (1) Die Datenaufbereitungsstelle hat die ihr vom ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 256 9. ZustAnpV Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
... 3 erster Halbsatz, § 303a Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2, § 303c Abs. 3 Satz 3, § 303d Abs. 2 Satz 3, § 303e Abs. 1 Satz 3, 4 und 5, Abs. 4, § 303f Abs. 2 Satz 3, 4 und 5 und ...

Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Übermittlung der freigegebenen Daten nach Absatz 1 erfolgt an das Forschungsdatenzentrum nach § 303d und bedarf als Verarbeitungsbedingung einer informierten Einwilligung des Versicherten. Die ... 10, 13, 14, 15 und 16 bereitgestellt werden. § 303a Absatz 3, § 303c Absatz 1 und 2, die §§ 303d , 303e Absatz 3 bis 6 sowie die §§ 303f und 397 Absatz 1 Nummer 2 und 3 gelten ...

Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
Artikel 2 DaTraVEV Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
... Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 303d Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit den §§ 8 und 10 der Datentransparenzverordnung." 2. ...

Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 123 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 303c Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „und Nutzung" gestrichen. 48. § 303d Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 49. § 303e wird wie folgt geändert: a) In der ... verarbeitet und genutzt" durch die Wörter „von der Datenaufbereitungsstelle nach § 303d Absatz 1 übermittelten oder nach Absatz 3 Satz 3 bereitgestellten Daten können von folgenden ... für folgende Zwecke verarbeiten und nutzen" durch die Wörter „nach § 303d Absatz 1 übermittelten oder die nach Absatz 3 Satz 3 bereitgestellten Daten insbesondere für ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Datentransparenzverordnung (DaTraV)
V. v. 10.09.2012 BGBl. I S. 1895; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
§ 1 DaTraV Anwendungsbereich
... Durchführung und Finanzierung der Aufgaben der Datentransparenz nach den §§ 303a bis 303e des Fünften Buches ...
§ 2 DaTraV Aufgabenwahrnehmung
... und Information (DIMDI) wahr. (2) Die Aufgaben der Datenaufbereitungsstelle nach § 303d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nimmt das DIMDI wahr. (3) Es ist ...
§ 3 DaTraV Verfahren und Umfang der Datenübermittlung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (vom 01.01.2020)
... geprüften Daten ohne die von den Krankenkassen übermittelten Pseudonyme für den in § 303d Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehenen Zweck. (2) Das Bundesamt für Soziale Sicherung übermittelt der ...