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§ 305 - Umwandlungsgesetz (UmwG)

Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4120-9-2 Recht der Kapitalgesellschaften
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§ 305 Grenzüberschreitende Verschmelzung



(1) Eine grenzüberschreitende Verschmelzung ist eine Verschmelzung, bei der mindestens eine der beteiligten Gesellschaften dem Recht eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt.

(2) 1Auf die Beteiligung einer Kapitalgesellschaft (§ 3 Absatz 1 Nummer 2) an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die Vorschriften des Ersten Teils und des Zweiten, Dritten und Vierten Abschnitts des Zweiten Teils des Zweiten Buches entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Teil nichts anderes ergibt. 2Auf die Beteiligung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 3 Absatz 1 Nummer 1) an einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die Vorschriften des Ersten Teils und des Zweiten Unterabschnitts des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des Zweiten Buches entsprechend anzuwenden, soweit sich aus diesem Teil nichts anderes ergibt.



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Frühere Fassungen von § 305 UmwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 34 Kreditzweitmarktförderungsgesetz
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
aktuell vorher 01.03.2023Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
aktuellvor 01.03.2023früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 305 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 305 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 309 UmwG Verschmelzungsbericht (vom 01.03.2023)
... sowie 2. die Rechte und Rechtsbehelfe für Anteilsinhaber gemäß § 305 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 und gegebenenfalls mit § 72a, sowie gemäß § 313 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aktiengesetz (AktG)
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1089; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 71 AktG Erwerb eigener Aktien (vom 01.03.2023)
... Erwerb angeboten werden sollen, 3. wenn der Erwerb geschieht, um Aktionäre nach § 305 Abs. 2 , § 320b oder nach § 29 Abs. 1, § 125 Satz 1 in Verbindung mit § 29 Abs. 1, ...

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb (vom 01.03.2023)
... Erlaubnis nach Satz 1 ist auch dann erforderlich, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Satz 1 ...
§ 39 KAGB Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
...  3. ausdrücklich auf sie verzichtet oder 4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins ...
§ 44 KAGB Registrierung und Berichtspflichten (vom 30.12.2023)
...  3. ausdrücklich auf sie verzichtet oder 4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 32 KWG Erlaubnis (vom 30.12.2023)
... (8) Die Absätze 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den ...
§ 35 KWG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... Nr. 1024/2013 vor. Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut ...

Spruchverfahrensgesetz (SpruchG)
Artikel 1 G. v. 12.06.2003 BGBl. I S. 838; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 1 SpruchG Anwendungsbereich (vom 15.12.2023)
... (§§ 15, 34, 72a, 125 Absatz 1 Satz 1, §§ 176 bis 181, 184, 186, 196, 212, 305 Absatz 2 , §§ 313, 320 Absatz 2, §§ 327 und 340 des Umwandlungsgesetzes); 6. ...
§ 6c SpruchG Grenzüberschreitende Umwandlungen (vom 01.03.2023)
... Wird bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung ( §§ 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes) ein Antrag auf Bestimmung einer Zuzahlung, zusätzlich ...

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Artikel 1 G. v. 01.04.2015 BGBl. I S. 434; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
§ 8 VAG Erlaubnis; Spartentrennung (vom 01.03.2023)
... bedarf der Erlaubnis nach Absatz 1 auch dann, wenn es im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes seinen Sitz vom Ausland ins Inland ...
§ 14 VAG Umwandlungen (vom 01.03.2023)
... Jede Umwandlung eines Erstversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. ...
§ 47 VAG Anzeigepflichten (vom 01.03.2023)
... 291 und 292 des Aktiengesetzes bezeichneten Art sowie die Absicht der Umwandlung nach § 1, § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes, soweit sie nicht der Genehmigungspflicht nach ...
§ 166 VAG Bestandsübertragungen; Umwandlungen (vom 15.12.2023)
... (3) Jede Umwandlung eines Rückversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes, bei der Rückversicherungsverträge zu den von der ... Absicht der Umwandlung eines Rückversicherungsunternehmens nach den §§ 1, 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes, soweit sie nicht der Genehmigungspflicht nach Satz 1 ... anzuzeigen. (4) Auf Umwandlungen von Rückversicherungsunternehmen nach den §§ 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes findet § 14 Absatz 1 Satz 3 ...

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 15 WpIG Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen (vom 30.12.2023)
... (10) Die Absätze 1 bis 9 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den ...
§ 19 WpIG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... wird. Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes ...

Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Artikel 1 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446, 2019 I 1113; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... (9) Die Absätze 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 ...
§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... (7) Die Absätze 1 bis 5 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 ...
§ 13 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis (vom 01.03.2023)
... auf sie verzichtet. Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut ...
§ 34 ZAG Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung (vom 15.12.2023)
... (8) Die Absätze 1 bis 6 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 ...
§ 37 ZAG Erlöschen und Aufhebung der Registrierung (vom 01.03.2023)
... sie verzichtet. Die Registrierung erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasster ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... Umwandlung Erster Teil Grenzüberschreitende Verschmelzung § 305 Grenzüberschreitende Verschmelzung (1) Eine grenzüberschreitende ... sowie 2. die Rechte und Rechtsbehelfe für Anteilsinhaber gemäß § 305 Absatz 2 in Verbindung mit § 15 und gegebenenfalls mit § 72a, sowie gemäß § 313 ...
Artikel 3 UmwRLUG Änderung des Spruchverfahrensgesetzes
... (§§ 15, 34, 72a, 125 Absatz 1 Satz 1, §§ 176 bis 181, 184, 186, 196, 212, 305 Absatz 2 , §§ 313, 320 Absatz 2, §§ 327 und 340 des Umwandlungsgesetzes); 5. ... Umwandlungen (1) Wird bei einer grenzüberschreitenden Umwandlung ( §§ 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes) ein Antrag auf Bestimmung einer Zuzahlung, zusätzlich ...
Artikel 12 UmwRLUG Änderung des Kreditwesengesetzes
... Die Absätze 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den ... „Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut ...
Artikel 13 UmwRLUG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... Die Absätze 1 bis 7 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 ... Die Absätze 1 bis 5 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 ... „Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes Institut ... Die Absätze 1 bis 6 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Absatz 1 ... „Die Registrierung erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasster ...
Artikel 14 UmwRLUG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... Die Absätze 1 bis 9 finden auch dann Anwendung, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach den ... „Die Erlaubnis erlischt auch dann, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ein als juristische Person verfasstes ...
Artikel 15 UmwRLUG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs
... Erlaubnis nach Satz 1 ist auch dann erforderlich, wenn im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes eine juristische Person, die nach Satz 1 ... c) Folgende Nummer 4 wird angefügt: „4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins ... c) Folgende Nummer 4 wird angefügt: „4. im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes ihren satzungsmäßigen Sitz ins ...
Artikel 16 UmwRLUG Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
... bedarf der Erlaubnis nach Absatz 1 auch dann, wenn es im Zuge einer Umwandlung nach § 305 , § 320 oder § 333 des Umwandlungsgesetzes seinen Sitz vom Ausland ins Inland ... „(4) Auf Umwandlungen von Rückversicherungsunternehmen nach den §§ 305 , 320 und 333 des Umwandlungsgesetzes findet § 14 Absatz 1 Satz 3 ...