Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 30 - BND-Gesetz (BNDG)

Artikel 4 G. v. 20.12.1990 BGBl. I S. 2954, 2979; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 12-6 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
| |

§ 30 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 30 BNDG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 1 Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
vom 19.04.2021 BGBl. I S. 771
aktuellvor 01.01.2022früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 30 BNDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 BNDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BNDG Organisation und Aufgaben (vom 01.01.2024)
... Daten erhoben, so richtet sich ihre Verarbeitung nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 37 sowie 59 bis ...
§ 42 BNDG Zuständigkeit des gerichtsähnlichen Kontrollorgans; Vorlagepflicht des Bundesnachrichtendienstes (vom 01.01.2024)
... 38 Absatz 8 in Verbindung mit § 29 Absatz 8 sowie nach § 39 Absatz 6 in Verbindung mit § 30 Absatz 9 . (4) Das gerichtsähnliche Kontrollorgan ist im Rahmen von Eingriffen in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 410
Artikel 1 BNDGÄndG Änderung des BND-Gesetzes
... Stelle Unterabschnitt 2 (weggefallen) § 29 (weggefallen) § 30 (weggefallen) Unterabschnitt 3 Kooperationen im Rahmen der strategischen ... für Heimat" ersetzt. 15. In § 28 Absatz 3 Satz 3 wird die Angabe „ § 30 " durch die Angabe „§ 11e" ersetzt. 16. Abschnitt 4 Unterabschnitt ... a) In Absatz 1 Nummer 5 werden die Wörter „§ 29 Absatz 8 und § 30 Absatz 9" durch die Wörter „den §§ 11d und 11g in Verbindung mit § ... ersetzt. b) In Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter „§ 29 Absatz 7 und § 30 Absatz 5" durch die Wörter „§ 11b Absatz 5, § 11c Absatz 3, § 11e ...

Gesetz zur Änderung des BND-Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie des Bundesverwaltungsgerichts
G. v. 19.04.2021 BGBl. I S. 771, 2022 BGBl. I S. 214; zuletzt geändert durch Artikel 58 G. v. 23.06.2021 BGBl. I S. 1858
Artikel 1 BNDGuaÄndG Änderung des BND-Gesetzes (vom 01.01.2022)
... sowie 23 bis 32" durch die Wörter „nach Satz 1 sowie den §§ 2 bis 8, 10 bis 39 sowie 59 bis 63" ersetzt. 3. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben.  ... Angabe „(§ 27)" durch die Angabe „(§ 14)" und die Angabe „( § 30 )" durch die Angabe „(§ 17)" ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 1 werden ... Kontrollen der Datenverarbeitung einschließlich" eingefügt. 19. § 30 wird § 17 und wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe ... Eine solche Zustimmung kann erteilt werden, wenn eine Übermittlung der Suchbegriffe nach § 30 zulässig wäre. Unterabschnitt 2 Übermittlung von ... Kalenderjahres aufzubewahren und danach unverzüglich zu löschen. § 30 Übermittlung personenbezogener Daten aus der strategischen Ausland-Fernmeldeaufklärung ... (5) Für Übermittlungen an andere ausländische Stellen gilt § 30 Absatz 4 und 5 Satz 2 entsprechend. (6) Für Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 5 gilt im ... (6) Für Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 5 gilt im Übrigen § 30 Absatz 6 bis 9 entsprechend. Unterabschnitt 5 Unabhängige Rechtskontrolle  ... Falle von Zweifeln und 5. der Übermittlung von Daten nach § 29 Absatz 8 und § 30 Absatz 9 . (2) Das gerichtsähnliche Kontrollorgan ist im Rahmen der strategischen ... Daten nach § 21 Absatz 3, 2. einer Zweckänderung nach § 29 Absatz 7 und § 30 Absatz 5 , 3. der Dienstvorschriften des Bundesnachrichtendienstes nach § 62, soweit sie ... 38 Absatz 8 in Verbindung mit § 29 Absatz 8 sowie nach § 39 Absatz 6 in Verbindung mit § 30 Absatz 9 . (4) Das gerichtsähnliche Kontrollorgan ist im Rahmen von Eingriffen in ...