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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2019 aufgehoben
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§ 30 - Hauptzollamtszuständigkeitsverordnung (HZAZustV)
V. v. 11.02.2019 BGBl. I S. 82 (Nr. 4); aufgehoben durch § 41 V. v. 18.11.2019 BGBl. I S. 1781
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 600-1-3-17 Finanzverwaltung
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Geltung ab 01.01.2019; FNA: 600-1-3-17 Finanzverwaltung
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§ 30 Hauptzollamt Münster
Dem Hauptzollamt Münster werden die Zuständigkeiten übertragen für
- 1.
- die Bewilligung des laufenden Zahlungsaufschubs der Hauptzollämter Aachen, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Gießen, Köln und Krefeld,
- 2.
- die Bewilligung von Stundungen, die Anforderung und den Erlass von Stundungs-, Säumnis-, Verzugs- oder Kreditzinsen und Säumniszuschlägen sowie die Vollstreckung der daraus resultierenden Geldforderungen im Zusammenhang mit dem vom Hauptzollamt Münster bewilligten laufenden Zahlungsaufschub aller Hauptzollämter bundesweit,
- 3.
- die Vergütung der Energiesteuer nach § 59 des Energiesteuergesetzes in Verbindung mit § 104 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung der Hauptzollämter Bielefeld und Dortmund,
- 4.
- die Festsetzung und die Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer der Hauptzollämter Aachen und Düsseldorf, des Hauptzollamts Köln, mit Ausnahme der kreisfreien Stadt Köln, und des Hauptzollamts Bielefeld für den Kreis Warendorf,
- 5.
- die Erfassung, die Auswertung, die Ergänzung und die Weiterleitung aller ein- und ausgehenden Nachprüfungsersuchen von Präferenznachweisen und Echtheitsbescheinigungen oder Echtheitszeugnissen sowie die Mitteilung von Prüfungsergebnissen außerhalb förmlicher Nachprüfungsersuchen an die Zollbehörden der Einfuhrstaaten aller Hauptzollämter bundesweit,
- 6.
- die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Dortmund,
- 7.
- die Außenwirtschaftsprüfungen und die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Bielefeld und Dortmund sowie
- 8.
- die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Bielefeld und Dortmund.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/30_HZAZustV_2019.htm