§ 30 Dynamisierung
(1) Die im Vierten Kapitel dieses Buches benannten, ab 1. Januar 2024 geltenden Beträge für die Leistungen der Pflegeversicherung steigen zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent und zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum.
(2) Die neuen Beträge für die Leistungen der Pflegeversicherung werden vom Bundesministerium für Gesundheit jeweils im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 42 SGB XI Kurzzeitpflege (vom 01.07.2024) ... Auf den in Satz 3 genannten Erhöhungsbetrag von bis zu 1.612 Euro findet § 30 Absatz 1 und 2 entsprechende Anwendung. (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 besteht ...
Zitat in folgenden NormenPflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)
G. v. 26.05.1994 BGBl. I S. 1014, 2797; zuletzt geändert durch Artikel 57 Abs. 33 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Pflegestärkungsgesetz (PSG I)
G. v. 17.12.2014 BGBl. I S. 2222
Artikel 1 PSG I Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Der Angabe zu § 30 werden ein Komma und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. ... die Wörter „Betreuungs- und Entlastungsleistungen" ersetzt. 5. § 30 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Komma und das Wort ...
Pflege-Weiterentwicklungsgesetz
G. v. 28.05.2008 BGBl. I S. 874
Artikel 1 PfWG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... Versicherungsunternehmen Anspruch auf Pflegeberatung (§ 7a)." 13. § 30 wird wie folgt gefasst: § 30 Dynamisierung Die Bundesregierung ... (§ 7a)." 13. § 30 wird wie folgt gefasst: § 30 Dynamisierung Die Bundesregierung prüft alle drei Jahre, erstmals im Jahre 2014, ... 2012. Der von der Pflegekasse einschließlich einer Dynamisierung nach § 30 zu übernehmende Betrag darf 75 vom Hundert des Gesamtbetrages aus Pflegesatz, Entgelt ... erheblicher Pflegebedürftigkeit zurückgestuft wurde. Der Betrag wird entsprechend § 30 angepasst. Der von der Pflegekasse gezahlte Betrag ist von der Pflegeeinrichtung ...
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2394
Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 155; zuletzt geändert durch Artikel 8w G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PUEG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... Expertisen § 19 Begriff der Pflegeperson". b) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 Dynamisierung". c) Die ... b) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: „ § 30 Dynamisierung". c) Die Angabe zu § 55 wird wie folgt gefasst: ... gemäß § 45e nach Maßgabe von § 28 Absatz 1b." 14. § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 Dynamisierung (1) Die im Vierten ... von § 28 Absatz 1b." 14. § 30 wird wie folgt gefasst: „ § 30 Dynamisierung (1) Die im Vierten Kapitel dieses Buches benannten, ab 1. Januar 2024 ...
Artikel 2 PUEG Weitere Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch ... „Auf den in Satz 1 genannten Erhöhungsbetrag von bis zu 806 Euro findet § 30 Absatz 1 und 2 entsprechende Anwendung." b) Die folgenden Absätze 4 und 5 werden ... „Auf den in Satz 3 genannten Erhöhungsbetrag von bis zu 1.612 Euro findet § 30 Absatz 1 und 2 entsprechende Anwendung." c) Absatz 4 wird ...
Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2424; zuletzt geändert durch Artikel 2b G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
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