Artikel 30 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 30 Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 30 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 IfSG § 1a, § 10, § 13, § 14, § 16, § 23a, § 25, § 30

Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 18a des Gesetzes vom 9. August 2019 (BGBl. I S. 1202) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen.

2.
§ 1a wird aufgehoben.

3.
In § 10 Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „verarbeitet und genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

4.
§ 13 Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Daten, die eine Identifizierung der in die Untersuchung einbezogenen Personen erlauben, dürfen nicht erhoben werden."

5.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden in dem Satzteil vor der Aufzählung die Wörter „verarbeitet und genutzt" durch das Wort „verarbeitet" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 2 werden die Wörter „verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

bb)
In Nummer 4 wird das Semikolon und werden die Wörter „§ 1a bleibt unberührt" gestrichen.

c)
In Absatz 8 Satz 1 Nummer 7 wird nach der Angabe „§ 10 Absatz 1" die Angabe „und 2" eingefügt.

6.
In § 16 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

7.
In § 23a Satz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten oder nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

8.
In § 25 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

9.
In § 30 Absatz 3 Satz 4 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 30 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 30 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 46 SozERG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 30 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed