Tools:
Update via:
§ 317 - Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III)
Artikel 1 G. v. 24.03.1997 BGBl. I S. 594, 595; zuletzt geändert durch Artikel 60 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 01.01.1998; FNA: 860-3 Sozialgesetzbuch
| |
§ 317 Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld
Wer Kurzarbeitergeld oder Wintergeld bezieht oder für wen diese Leistungen beantragt worden sind, hat dem zur Errechnung und Auszahlung der Leistungen Verpflichteten auf Verlangen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt G. v. 20. Dezember 2011 BGBl. I S. 2854 m.W.v. 1. April 2012
Anzeige
Frühere Fassungen von § 317 SGB III
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.04.2012 | Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 BGBl. I S. 2854 |
aktuell vorher | 01.11.2006 | Artikel 1 Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung vom 24.04.2006 BGBl. I S. 926 |
aktuell | vor 01.11.2006 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 317 SGB III
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 317 SGB III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 82b SGB III Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes (vom 01.04.2024)
... wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die im Referenzzeitraum zuletzt galt. § 317 gilt ...
§ 404 SGB III Bußgeldvorschriften (vom 14.05.2024)
... in Verbindung mit Absatz 4, § 315 Absatz 5 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, § 316, § 317 oder als privater Arbeitgeber oder Träger entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 eine Auskunft ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung
G. v. 24.04.2006 BGBl. I S. 926
Artikel 1 GanzjBeschFG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Leistungen" durch das Wort „Kurzarbeitergeld" ersetzt 18. In § 317 werden nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" das Komma durch das Wort „oder" ...
Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung
G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
Artikel 2 AuWeBFG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... Nettoentgelte wird die Steuerklasse zugrunde gelegt, die im Referenzzeitraum zuletzt galt. § 317 gilt entsprechend. § 82c Anrechnung von Nebeneinkommen und sonstigen Zahlungen ...
Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 2 EinglVerbG Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. April 2012
... zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden". i) Die Angabe zu § 317 wird wie folgt gefasst: „§ 317 Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und ... i) Die Angabe zu § 317 wird wie folgt gefasst: „§ 317 Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld". j) Die Angabe zu § ... 3 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend." 42. Die §§ 316 und 317 werden wie folgt gefasst: „§ 316 Auskunftspflicht bei Leistung von ... dieser für die Insolvenzgeldbescheinigung nach § 314 benötigt. § 317 Auskunftspflicht bei Kurzarbeitergeld und Wintergeld Wer Kurzarbeitergeld oder ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/317_SGB_3.htm