Tools:
Update via:
§ 319 - Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
| |
Geltung ab 01.01.1989; FNA: 860-5 Sozialgesetzbuch
| |
§ 319 Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik
(1) 1Bei der Gesellschaft für Telematik ist eine Schlichtungsstelle einzurichten. 2Die Schlichtungsstelle wird tätig, soweit dies gesetzlich bestimmt ist.
(2) Die Gesellschaft für Telematik ist verpflichtet, der Schlichtungsstelle nach deren Vorgaben unverzüglich zuzuarbeiten.
(3) Die Schlichtungsstelle gibt sich eine Geschäftsordnung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) G. v. 14. Oktober 2020 BGBl. I S. 2115 m.W.v. 20. Oktober 2020
Frühere Fassungen von § 319 SGB V
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 20.10.2020 | Artikel 1 Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) vom 14.10.2020 BGBl. I S. 2115 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 319 SGB V
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 319 SGB V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SGB V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 364 SGB V Vereinbarung über technische Verfahren zur konsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (vom 26.03.2024)
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 ...
§ 365 SGB V Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragsärztlichen Versorgung (vom 26.03.2024)
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 ...
§ 366 SGB V Vereinbarung über technische Verfahren zur Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung (vom 26.03.2024)
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 ...
§ 367 SGB V Vereinbarung über technische Verfahren zu telemedizinischen Konsilien (vom 26.03.2024)
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 ...
§ 367a SGB V Vereinbarung über technische Verfahren bei telemedizinischem Monitoring (vom 26.03.2024)
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 ...
§ 368 SGB V Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im Rahmen der Videosprechstunde (vom 26.03.2024)
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 ...
§ 370 SGB V Entscheidung der Schlichtungsstelle (vom 20.10.2020)
... nach den §§ 364 bis 368 ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 319 eingeleitet, so hat die Schlichtungsstelle innerhalb von vier Wochen nach Einleitung des ...
Zitat in folgenden Normen
Sozialgerichtsgesetz (SGG)
neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 24.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 328
§ 29 SGG (vom 28.03.2024)
... 129, 130b, 131, 134, 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und der Schlichtungsstelle nach § 319 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie Klagen gegen Entscheidungen des Schlichtungsausschusses Bund nach § 19 des ...
§ 210 SGG (vom 01.10.2023)
... 125, 131 und 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der Schlichtungsstelle nach § 319 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch , des Qualitätsausschusses nach § 113b Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 10 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... 125, 131 und 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, der Schlichtungsstelle nach § 319 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch , des Qualitätsausschusses nach § 113b Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und ...
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten." 64b. § 368 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Dritter Titel Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik § 319 Schlichtungsstelle der Gesellschaft für Telematik (1) Bei der Gesellschaft ... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. § 365 Vereinbarung über technische Verfahren zur ... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. § 366 Vereinbarung über technische Verfahren zur ... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. § 367 Vereinbarung über technische Verfahren zu ... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. § 368 Vereinbarung über ein Authentifizierungsverfahren im ... der Vereinbarungspartner ein Schlichtungsverfahren nach § 370 bei der Schlichtungsstelle nach § 319 einzuleiten. § 369 Prüfung der Vereinbarungen durch das Bundesministerium ... nach den §§ 364 bis 368 ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 319 eingeleitet, so hat die Schlichtungsstelle innerhalb von vier Wochen nach Einleitung des ... Dreizehnte Kapitel wird das Fünfzehnte Kapitel. 36. Die bisherigen §§ 314 bis 330 werden die §§ 401 bis 417. 37. § 414 wird wie folgt ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/319_SGB_V.htm