Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 31 - Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

§ 31 Unabdingbarkeit



Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zu Ungunsten der geschützten Personen abgewichen werden.

Anzeige