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§ 31 - Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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Geltung ab 01.01.1975; FNA: 754-3 Energieversorgung
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§ 31 Besteuerung
1§ 14 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Stabilisierungsfondsgesetzes finden auf Maßnahmen des Bundes nach Kapitel 1 und 2 dieses Gesetzes mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, dass an die Stelle des Fonds der Bund tritt. 2Satz 1 findet auf alle noch offenen Fälle Anwendung.
Text in der Fassung des Artikels 1a Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds G. v. 28. Oktober 2022 BGBl. I S. 1902 m.W.v. 4. November 2022
Frühere Fassungen von § 31 EnSiG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 04.11.2022 | Artikel 1a Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds vom 28.10.2022 BGBl. I S. 1902 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 31 EnSiG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 31 EnSiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnSiG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
G. v. 28.10.2022 BGBl. I S. 1902
Artikel 1a StFGÄndG Änderung des Energiesicherungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 31 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 31 Besteuerung § ... wird die Angabe zu § 31 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 31 Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender ... „§ 31 Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „§ 31 Besteuerung ... Besteuerung § 32 Inkrafttreten". 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „§ 31 Besteuerung § 14 Absatz 3 Satz 1 und ... 2. Dem § 31 wird folgender § 31 vorangestellt: „ § 31 Besteuerung § 14 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 des Stabilisierungsfondsgesetzes ... tritt. Satz 1 findet auf alle noch offenen Fälle Anwendung." 3. Der bisherige § 31 wird § ...
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