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§ 329 - Umwandlungsgesetz (UmwG)

Artikel 1 G. v. 28.10.1994 BGBl. I S. 3210, 1995 I S. 428; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4120-9-2 Recht der Kapitalgesellschaften
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§ 329 Anmeldung und Spaltungsbescheinigung



1Die §§ 315 bis 317 sind mit Ausnahme des § 315 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 zweite Alternative sowie des § 316 Absatz 1 Satz 2, 3 und 4 entsprechend anzuwenden. 2Die Eintragung ist mit dem Vermerk zu versehen, dass die grenzüberschreitende Spaltung erst mit ihrer Eintragung gemäß § 330 wirksam wird. 3Über die Eintragung stellt das Gericht von Amts wegen eine Spaltungsbescheinigung aus.





 

Frühere Fassungen von § 329 UmwG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.03.2023Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 329 UmwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 329 UmwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UmwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 330 UmwG Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung (vom 01.03.2023)
... Die Anmeldung zur Eintragung gemäß § 329 in Verbindung mit § 315 gilt als Anmeldung zur Eintragung der grenzüberschreitenden ...
§ 348 UmwG Falsche Angaben (vom 01.03.2023)
... Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 4 oder § 316 Absatz 2 Satz 5, jeweils auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , entgegen § 342 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 4 oder § 343 Absatz 2 Satz 5 eine ... richtig abgibt oder 2. entgegen § 315 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , oder entgegen § 342 Absatz 3 Satz 2 eine Mitteilung nicht richtig ...
§ 350 UmwG Zwangsgelder (vom 01.03.2023)
... 246, 254, 265 und 278 Absatz 1, den §§ 286, 296 und § 315, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , § 318 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1, § 331 Absatz 1, den ... § 315, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1, § 318 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , § 331 Absatz 1, den §§ 342 sowie § 345 Absatz 1 werden durch Festsetzung von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 9b HGB Europäisches System der Registervernetzung (vom 01.03.2023)
... eine Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes. Hierzu ... die Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes, das Wirksamwerden einer ...

Handelsregisterverordnung (HRV)
V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 9 HRV Registerordner (vom 01.03.2023)
... eine Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes werden für jedes Registerblatt ...
§ 29 HRV (vom 01.03.2023)
... von Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigungen nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes; 3. für die Eintragung ...
§ 46a HRV (vom 01.03.2023)
... oder Formwechselbescheinigung bestimmt sich der Inhalt der Eintragung nach § 316 Absatz 1, § 329 oder § 343 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes. (4) Nach anderen Vorschriften ...

Rechtspflegergesetz (RPflG)
neugefasst durch B. v. 14.04.2013 BGBl. I S. 778, 2014 I 46; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 19 RPflG Aufhebung von Richtervorbehalten (vom 01.03.2023)
... nicht die Prüfung und Entscheidung nach § 316 Absatz 3, gegebenenfalls in Verbindung mit § 329 Satz 1 , und § 343 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes betreffen. Die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes
... gilt für die übertragende Gesellschaft und ihre Gläubiger entsprechend. § 329 Anmeldung und Spaltungsbescheinigung Die §§ 315 bis 317 sind mit Ausnahme ... Hinausspaltung (1) Die Anmeldung zur Eintragung gemäß § 329 in Verbindung mit § 315 gilt als Anmeldung zur Eintragung der grenzüberschreitenden ... Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 4 oder § 316 Absatz 2 Satz 5, jeweils auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , entgegen § 342 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 oder 4 oder § 343 Absatz 2 Satz 5 eine ... richtig abgibt oder 2. entgegen § 315 Absatz 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , oder entgegen § 342 Absatz 3 Satz 2 eine Mitteilung nicht richtig macht."  ... 246, 254, 265 und 278 Absatz 1, den §§ 286, 296 und § 315, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , § 318 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1, § 331 Absatz 1, den ... § 315, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1, § 318 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 329 Satz 1 , § 331 Absatz 1, den §§ 342 sowie § 345 Absatz 1 werden durch Festsetzung von ...
Artikel 2 UmwRLUG Änderung der Handelsregisterverordnung
... eine Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes" eingefügt. 2. § ... von Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigungen nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes" eingefügt. 4. Nach ... oder Formwechselbescheinigung bestimmt sich der Inhalt der Eintragung nach § 316 Absatz 1, § 329 oder § 343 Absatz 1 des Umwandlungsgesetzes. (4) Nach anderen Vorschriften ...
Artikel 6 UmwRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... eine Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes." bb) Folgender Satz ... die Verschmelzungs-, Spaltungs- oder Formwechselbescheinigung nach § 316 Absatz 1 Satz 4, § 329 Satz 3 oder § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes, das Wirksamwerden einer ...
Artikel 20 UmwRLUG Änderung des Rechtspflegergesetzes
... nicht die Prüfung und Entscheidung nach § 316 Absatz 3, gegebenenfalls in Verbindung mit § 329 Satz 1 , und § 343 Absatz 3 des Umwandlungsgesetzes betreffen" ...