§ 32
(1) 1Wird über das Vermögen eines Kaufmanns das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist dies von Amts wegen in das Handelsregister einzutragen. 2Das gleiche gilt für
- 1.
- die Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses,
- 2.
- die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters, wenn zusätzlich dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt oder angeordnet wird, daß Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, und die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme,
- 3.
- die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner und deren Aufhebung sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit bestimmter Rechtsgeschäfte des Schuldners,
- 4.
- die Einstellung und die Aufhebung des Verfahrens und
- 5.
- die Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans und die Aufhebung der Überwachung.
(2) Die Vorschriften des
§ 15 sind nicht anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 32 HGB
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interne Verweise§ 34 HGB ... Amts wegen. (5) Im Falle des Insolvenzverfahrens finden die Vorschriften des § 32 ...
Zitat in folgenden NormenGesellschaftsregisterverordnung (GesRV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2422
Handelsregisterverordnung (HRV)
V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
§ 19 HRV (vom 01.09.2009) ... des Schuldners nach § 277 der Insolvenzordnung sowie die sonstigen in § 32 des Handelsgesetzbuchs vorgesehenen ...
§ 29 HRV (vom 01.03.2023) ... § 343 Absatz 1 Satz 4 des Umwandlungsgesetzes; 3. für die Eintragung der in § 32 des Handelsgesetzbuchs vorgesehenen Vermerke im Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren; 4. für die ...
§ 40 HRV Inhalt der Eintragungen in Abteilung A (vom 01.01.2024) ... die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigenverwaltung ...
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG)
Artikel 1 G. v. 25.07.1994 BGBl. I S. 1744; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
§ 2 PartGG Name der Partnerschaft (vom 01.01.2024) ... enthalten. (2) Die §§ 18, 21, 22 Abs. 1, §§ 23, 24, 30, 31 Abs. 2, §§ 32 und 37 des Handelsgesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden; § 24 Abs. 2 des ...
Partnerschaftsregisterverordnung (PRV)
V. v. 16.06.1995 BGBl. I S. 808; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 5 PRV Inhalt der Eintragungen (vom 01.01.2024) ... die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Handelsgesetzbuchs sowie die Aufhebung einer derartigen Sicherungsmaßnahme; die Anordnung der Eigenverwaltung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
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