§ 32 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Mess- und Eichgesetzes
G. v. 11.04.2016 BGBl. I S. 718
Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Artikel 38 BEG IV Änderung des Mess- und Eichgesetzes ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „§ 32 (weggefallen)". 2. § 32 wird ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 32 wie folgt gefasst: „ § 32 (weggefallen) ". 2. § 32 wird aufgehoben. 3. § 60 wird wie folgt ... zu § 32 wie folgt gefasst: „§ 32 (weggefallen)". 2. § 32 wird aufgehoben. 3. § 60 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ...
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