§ 32c (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 32c ZPO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitat in folgenden NormenGesetz betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
G. v. 30.01.1877 RGBl. S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1151
Artikel 2 MuFKlaG Änderung der Zivilprozessordnung ... Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. 3. Nach § 32b wird folgender § 32c eingefügt: „§ 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei ... 3. Nach § 32b wird folgender § 32c eingefügt: „ § 32c Ausschließlicher Gerichtsstand bei Musterfeststellungsverfahren Für Klagen ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 6 VRUG Weitere Änderung der Zivilprozessordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 32c wird gestrichen. b) Die Angabe zu Buch 6 wird durch folgende Angabe ersetzt: ... wird durch folgende Angabe ersetzt: „Buch 6 (weggefallen)". 2. § 32c wird aufgehoben. 3. § 148 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/32c_ZPO.htm