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§ 33 - Rennwett- und Lotteriegesetz (RennwLottG)

Artikel 1 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 752
Geltung ab 01.07.2021; FNA: 611-20 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 33 Aufzeichnungspflichten



(1) Der Steuerschuldner (§ 30) ist verpflichtet, Aufzeichnungen zur Ermittlung der Steuer und zu den Grundlagen ihrer Berechnung sowie zum Nachweis der Steuerbefreiung (§ 28) zu führen.

(2) Aus den Aufzeichnungen müssen insbesondere zu ersehen sein:

1.
Beschreibung der öffentlichen Lotterie oder Ausspielung,

2.
geleistetes Teilnahmeentgelt für die jeweilige öffentliche Lotterie oder Ausspielung,

3.
in den Fällen des § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Name und Anschrift des Spielers,

4.
Voraussetzungen für die Minderung der Bemessungsgrundlage (§ 27 Absatz 3),

5.
Zeitpunkt der Steuerentstehung,

6.
Höhe der Steuer und

7.
in den Fällen des § 28 Nummer 2 die Verwendung des Reinertrags.



 

Zitierungen von § 33 RennwLottG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 RennwLottG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RennwLottG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Rennwett- und Lotteriegesetz-Durchführungsverordnung (RennwLottDV)
B. v. 16.06.1922 ZBl. S. 351; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.11.2021 BGBl. I S. 4900
§ 30 RennwLottDV Besteuerungsverfahren (vom 01.07.2021)
... Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 26 bis 35 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Lotteriesteuer sind ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 2 RennwLottGNeuRG Änderung der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
...  (1) Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 26 bis 35 des Rennwett- und Lotteriegesetzes. (2) Bei der Zahlung der Lotteriesteuer sind ...