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§ 342l - Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
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Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
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§ 342l Formblatt; maschinenlesbares elektronisches Format
(1) Der Ertragsteuerinformationsbericht ist unter Verwendung des von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des Artikels 48c Absatz 4 Satz 2 der Richtlinie 2013/34/EU festzulegenden Formblatts zu erstellen.
(2) Der Ertragsteuerinformationsbericht ist in einem von der Europäischen Kommission auf der Grundlage des Artikels 48c Absatz 4 Satz 2 der Richtlinie 2013/34/EU festzulegenden maschinenlesbaren elektronischen Format zu erstellen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes G. v. 19. Juni 2023 BGBl. 2023 I Nr. 154 m.W.v. 22. Juni 2023
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Frühere Fassungen von § 342l HGB
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 22.06.2023 | Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes vom 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 342l HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 342l HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 342b HGB Unverbundene Unternehmen mit Sitz im Inland (vom 22.06.2023)
... 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie 2. § 342k Absatz 1 und § 342l zu erstellen, wenn die in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ausgewiesenen ...
§ 342c HGB Oberste Mutterunternehmen mit Sitz im Inland (vom 22.06.2023)
... 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie 2. § 342k Absatz 1 und § 342l zu erstellen, wenn die in den Konzernabschlüssen der Gesellschaft ausgewiesenen ...
§ 342d HGB Tochterunternehmen mit Sitz im Inland von obersten Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 22.06.2023)
... 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ist, wenn die in den Konzernabschlüssen des obersten Mutterunternehmens ... 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie b) § 342k Absatz 1 und § 342l mit denjenigen Angaben, über die die Gesellschaft verfügt und die sie ... 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, der 1. spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in ...
§ 342e HGB Inländische Zweigniederlassungen unverbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 22.06.2023)
... bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ist, wenn die in den Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaft ausgewiesenen ... 342i, 342j Absatz 2 und § 342k Absatz 2 sowie b) § 342k Absatz 1 und § 342l mit denjenigen Angaben, über die sie verfügen und die sie beschaffen ... bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, der 1. spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in ...
§ 342f HGB Inländische Zweigniederlassungen verbundener Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat (vom 22.06.2023)
... § 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ist, wenn 1. die in den Konzernabschlüssen des obersten ... 342h, 342i, 342j Absatz 3 und § 342k Absatz 2 sowie b) § 342k Absatz 1 und § 342l mit denjenigen Angaben, über die sie verfügen und die sie beschaffen ... § 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, der 1. spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in ...
Zitat in folgenden Normen
Unternehmensregisterverordnung (URV)
V. v. 26.02.2007 BGBl. I S. 217; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 08.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 303
§ 11 URV Datenübermittlung durch Veröffentlichungs- und Offenlegungspflichtige, durch mit der Veranlassung der Veröffentlichung oder Offenlegung beauftragte Dritte oder durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vom 22.06.2023)
... 3. Ertragsteuerinformationsberichte (§ 342m des Handelsgesetzbuchs): im Erstellungsformat ( § 342l Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs ) und 4. Daten, die nicht von den Nummern 1 bis 3 erfasst werden: im strukturierten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen sowie zur Änderung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes
G. v. 19.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 154
Artikel 1 EStOffRLUG Änderung des Handelsgesetzbuchs
... 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie 2. § 342k Absatz 1 und § 342l zu erstellen, wenn die in den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ausgewiesenen ... 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie 2. § 342k Absatz 1 und § 342l zu erstellen, wenn die in den Konzernabschlüssen der Gesellschaft ausgewiesenen ... 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ist, wenn die in den Konzernabschlüssen des obersten Mutterunternehmens ... 342h, 342i, 342j Absatz 1 und § 342k Absatz 2 sowie b) § 342k Absatz 1 und § 342l mit denjenigen Angaben, über die die Gesellschaft verfügt und die sie ... 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i und 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, der 1. spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in ... bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ist, wenn die in den Jahresabschlüssen der Kapitalgesellschaft ausgewiesenen ... 342i, 342j Absatz 2 und § 342k Absatz 2 sowie b) § 342k Absatz 1 und § 342l mit denjenigen Angaben, über die sie verfügen und die sie beschaffen ... bis 3 und Absatz 2 bis 5, den §§ 342i und 342j Absatz 2 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, der 1. spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in ... § 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt worden ist, wenn 1. die in den Konzernabschlüssen des obersten ... 342h, 342i, 342j Absatz 3 und § 342k Absatz 2 sowie b) § 342k Absatz 1 und § 342l mit denjenigen Angaben, über die sie verfügen und die sie beschaffen ... § 342g Nummer 2, den §§ 342h, 342i, 342j Absatz 3 sowie den §§ 342k und 342l erstellt hat, der 1. spätestens ein Jahr nach dem Ende des Berichtszeitraums in ... der für das vierte Geschäftsjahr nach dem Berichtszeitraum erstellt wird. § 342l Formblatt; maschinenlesbares elektronisches Format (1) Der ...
Artikel 5 EStOffRLUG Änderung der Unternehmensregisterverordnung
... Ertragsteuerinformationsberichte (§ 342m des Handelsgesetzbuchs): im Erstellungsformat ( § 342l Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs ) und 4. Daten, die nicht von den Nummern 1 bis 3 erfasst werden: im strukturierten ...
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