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§ 34 - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

§ 34 Barwertfaktor



(1) Der Kapitalisierung und der Abzinsung sind Barwertfaktoren auf der Grundlage der Restnutzungsdauer und des objektspezifisch angepassten Liegenschaftszinssatzes zugrunde zu legen.

(2) Der jährlich nachschüssige Rentenbarwertfaktor für die Kapitalisierung (Kapitalisierungsfaktor) ist nach der folgenden Formel zu ermitteln:

Formel Kapitalisierungsfaktor (BGBl. 2021 I S. 2814)


(3) Der Barwertfaktor für die Abzinsung (Abzinsungsfaktor) ist nach der folgenden Formel zu ermitteln:

Formel Abzinsungsfaktor (BGBl. 2021 I S. 2814)




 

Zitierungen von § 34 ImmoWertV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 ImmoWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImmoWertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 ImmoWertV Liegenschaftszinssätze; Sachwertfaktoren
... werden nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens nach den §§ 27 bis 34 auf der Grundlage von geeigneten Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden Reinerträgen ...