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§ 34 - Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)

Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-12 Sozialgesetzbuch
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§ 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe *)



(1) 1Bedarfe für Bildung nach den Absätzen 2 bis 6 von Schülerinnen und Schülern, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, sowie Bedarfe von Kindern und Jugendlichen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft nach Absatz 7 werden neben den maßgebenden Regelbedarfsstufen gesondert berücksichtigt. 2Leistungen hierfür werden nach den Maßgaben des § 34a gesondert erbracht.

(2) 1Bedarfe werden bei Schülerinnen und Schülern in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt für

1.
Schulausflüge und

2.
mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.

2Für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird, gilt Satz 1 entsprechend.

(3) 1Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden bei Schülerinnen und Schülern für den Monat, in dem der erste Schultag eines Schuljahres liegt, in Höhe von 100 Euro und für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr eines Schuljahres beginnt, in Höhe von 50 Euro anerkannt. 2Abweichend von Satz 1 ist Schülerinnen und Schülern für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ein Bedarf anzuerkennen

1.
in Höhe von 100 Euro für das erste Schulhalbjahr, wenn die erstmalige Aufnahme innerhalb des Schuljahres nach dem Monat erfolgt, in dem das erste Schulhalbjahr beginnt, aber vor Beginn des Monats, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt,

2.
in Höhe des Betrags für das erste und das zweite Schulhalbjahr, wenn die erstmalige Aufnahme innerhalb des Schuljahres in oder nach dem Monat erfolgt, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt,

3.
in Höhe von 50 Euro, wenn der Schulbesuch nach dem Monat, in dem das Schuljahr begonnen hat, unterbrochen wird und die Wiederaufnahme nach dem Monat erfolgt, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt.

(3a) 1Der nach Absatz 3 anzuerkennende Teilbetrag für ein erstes Schulhalbjahr eines Schuljahres wird kalenderjährlich mit den in der maßgeblichen Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung nach den §§ 28a und 40 Nummer 1 bestimmten Prozentsätzen fortgeschrieben; der fortgeschriebene Wert ist bis unter 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro abzurunden und ab 0,50 Euro auf den nächsten vollen Euro aufzurunden (Anlage). 2Der Teilbetrag für das zweite Schulhalbjahr eines Schuljahres nach Absatz 3 beträgt 50 Prozent des sich nach Satz 1 für das jeweilige Kalenderjahr ergebenden Teilbetrags (Anlage). 3Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, ist der Teilbetrag nach Satz 1 durch Bundesgesetz um den Betrag zu erhöhen, der sich aus der prozentualen Erhöhung der Regelbedarfsstufe 1 nach § 28 für das jeweilige Kalenderjahr durch Bundesgesetz ergibt, das Ergebnis ist entsprechend Satz 1 zweiter Teilsatz zu runden und die Anlage zu ergänzen. 4Aus dem sich nach Satz 3 ergebenden Teilbetrag für das erste Schulhalbjahr ist der Teilbetrag für das zweite Schulhalbjahr des jeweiligen Kalenderjahres entsprechend Satz 2 durch Bundesgesetz zu bestimmen und die Anlage um den sich ergebenden Betrag zu ergänzen.

(4) 1Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. 2Als nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs gilt auch eine Schule, die aufgrund ihres Profils gewählt wurde, soweit aus diesem Profil eine besondere inhaltliche oder organisatorische Ausgestaltung des Unterrichts folgt; dies sind insbesondere Schulen mit naturwissenschaftlichem, musischem, sportlichem oder sprachlichem Profil sowie bilinguale Schulen, und Schulen mit ganztägiger Ausrichtung.

(5) 1Für Schülerinnen und Schüler wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. 2Auf eine bestehende Versetzungsgefährdung kommt es dabei nicht an.

(6) 1Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Aufwendungen berücksichtigt für

1.
Schülerinnen und Schüler und

2.
Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird.

2Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird oder durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart ist. 3In den Fällen des Satzes 2 ist für die Ermittlung des monatlichen Bedarfs die Anzahl der Schultage in dem Land zugrunde zu legen, in dem der Schulbesuch stattfindet.

(7) 1Für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden pauschal 15 Euro monatlich berücksichtigt, sofern bei Leistungsberechtigten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, tatsächliche Aufwendungen entstehen im Zusammenhang mit der Teilnahme an

1.
Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit,

2.
Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und

3.
Freizeiten.

2Neben der Berücksichtigung von Bedarfen nach Satz 1 können auch weitere tatsächliche Aufwendungen berücksichtigt werden, wenn sie im Zusammenhang mit der Teilnahme an Aktivitäten nach Satz 1 Nummer 1 bis 3 entstehen und es den Leistungsberechtigten im Einzelfall nicht zugemutet werden kann, diese aus den Leistungen nach Satz 1 und aus dem Regelbedarf zu bestreiten.


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*)
Anm. d. Red.: siehe Beschluss und Maßgaben des BVerfG in B. v. 27. August 2020 (BGBl. I S. 1992)





 

Frühere Fassungen von § 34 SGB XII

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
vom 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
aktuell vorher 07.07.2020 (18.09.2020)Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 696/12 - (zu § 34 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2, Absatz 4 bis Absatz 7 und § 34a in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
vom 27.08.2020 BGBl. I S. 1992
aktuell vorher 01.07.2020Artikel 4 Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
vom 29.04.2019 BGBl. I S. 530
aktuell vorher 01.08.2019Artikel 4 Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
vom 29.04.2019 BGBl. I S. 530
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3159
aktuell vorher 01.01.2016Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
vom 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
vom 07.05.2013 BGBl. I S. 1167
aktuell vorher 01.01.2011 (29.03.2011)Artikel 3 Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
vom 24.03.2011 BGBl. I S. 453
aktuellvor 01.01.2011 (29.03.2011)früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 34 SGB XII

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 SGB XII verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB XII selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 SGB XII Leistungen (vom 01.01.2020)
... Sozialhilfe umfasst: 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40), 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis ...
§ 27a SGB XII Notwendiger Lebensunterhalt, Regelbedarfe und Regelsätze (vom 01.07.2021)
... die einzelnen Abteilungen beruhen. Für Leistungsberechtigte, denen Bedarfe nach § 34 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 anzuerkennen sind, ist Satz 1 Nummer 1 nicht anwendbar. Für Leistungsberechtigte, ...
§ 34a SGB XII Erbringung der Leistungen für Bildung und Teilhabe *) (vom 01.01.2022)
... Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 4 bis 7 werden auf Antrag erbracht; gesonderte Anträge sind nur für Leistungen nach § 34 ... und 4 bis 7 werden auf Antrag erbracht; gesonderte Anträge sind nur für Leistungen nach § 34 Absatz 5 erforderlich. Einer nachfragenden Person werden, auch wenn keine Regelsätze zu ... Person werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für Bedarfe nach § 34 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig ... und Mitteln vollständig decken kann. Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 7 bleiben bei der Erbringung von Leistungen nach Teil 2 des Neunten Buches unberücksichtigt. ... Buches unberücksichtigt. (2) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch 1. Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von ... welcher Form sie die Leistungen erbringen. Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen erbracht. Die nach § 34c Absatz 1 ... im Voraus möglich. (5) Werden die Leistungen für Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 durch Geldleistungen erbracht, erfolgt dies 1. monatlich in Höhe der im ... (7) Abweichend von den Absätzen 2 bis 5 können Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gesammelt für Schülerinnen und Schüler an eine Schule ausgezahlt werden, wenn die ...
§ 34b SGB XII Berechtigte Selbsthilfe (vom 01.01.2022)
... einer Leistungsgewährung zur Deckung der Bedarfe im Zeitpunkt der Selbsthilfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 vorlagen und 2. zum Zeitpunkt der Selbsthilfe der Zweck der Leistung durch Erbringung ...
§ 40 SGB XII Verordnungsermächtigung (vom 14.06.2023)
... der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 maßgeblichen Prozentsätze zu bestimmen und 2. die Anlagen zu den ... Prozentsätze zu bestimmen und 2. die Anlagen zu den §§ 28 und 34 um die sich durch die Fortschreibung nach Nummer 1 zum 1. Januar eines Jahres ergebenden ... 1. Januar eines Jahres ergebenden Regelbedarfsstufen sowie um die sich aus der Fortschreibung nach § 34 Absatz 3a Satz 1 und 2 ergebenden Teilbeträge zu ergänzen. Der Prozentsatz nach Satz 1 ...
§ 42 SGB XII Bedarfe (vom 01.01.2022)
... Bildung und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7 , 4. Bedarfe für Unterkunft und Heizung a) bei Leistungsberechtigten ...
§ 44 SGB XII Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum (vom 01.01.2023)
... den §§ 31 und 33 sowie zur Deckung der Bedarfe nach § 42 Nummer 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 5 und nach § 42 Nummer 5. (2) Ein Antrag nach Absatz 1 wirkt auf den ...
§ 46b SGB XII Zuständigkeit (vom 01.01.2020)
... 2 bis 5 nichts Abweichendes ergibt. Im Fall der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und nach § 34a Absatz 7 ist § 98 Absatz 1a entsprechend anzuwenden. Bei ...
§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens (vom 01.01.2024)
... soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34 , benötigt wird. (2) Von dem Einkommen sind abzusetzen 1. auf ...
§ 98 SGB XII Örtliche Zuständigkeit (vom 01.01.2022)
...  (1a) Abweichend von Absatz 1 ist im Falle der Auszahlung der Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und bei Anwendung von § 34a Absatz 7 der nach § 34c zuständige Träger der ...
§ 121 SGB XII Bundesstatistik für das Dritte und Fünfte bis Neunte Kapitel (vom 01.01.2020)
... denen a) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40), b) Hilfen zur Gesundheit nach dem Fünften Kapitel (§§ 47 bis ...
§ 122 SGB XII Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2024)
...  5. für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 34 Absatz 2 bis 7 : a) Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, ... bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, b) die in § 34 Absatz 2 bis 7 genannten Bedarfe je Monat getrennt nach Schulausflügen, mehrtägigen Klassenfahrten, ...
§ 134 SGB XII Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2023 (vom 01.01.2023)
...  (2) Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Bedarfe nach § 34 Absatz 3 für das Jahr 2023 beträgt 11,75 Prozent. Die Anlage zu § 34 ist zum 1. ... nach § 34 Absatz 3 für das Jahr 2023 beträgt 11,75 Prozent. Die Anlage zu § 34 ist zum 1. Januar 2023 zu ...
§ 141 SGB XII Übergangsregelung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung (vom 24.11.2021)
... (5) Abweichend von § 34a Absatz 1 Satz 1 gilt der Antrag auf Leistungen nach § 34 Absatz 5 in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 als von dem Antrag auf ...
§ 145 SGB XII Sofortzuschlag (vom 01.06.2022)
... für Minderjährige auch dann, wenn sie 1. einen Anspruch auf Leistungen nach § 34 haben oder 2. einen Anspruch nach Satz 1 oder Nummer 1 nur deshalb nicht haben, weil ...
Anlage SGB XII (zu § 34) Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Euro (vom 01.01.2024)
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 696/12 - (zu § 34 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2, Absatz 4 bis Absatz 7 und § 34a in Verbindung mit § 3 Absatz 2 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch)
B. v. 27.08.2020 BGBl. I S. 1992
 
Zitat in folgenden Normen

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 3 AsylbLG Grundleistungen (vom 16.05.2024)
... und jungen Erwachsenen neben den Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend den §§ 34 , 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt. ...
§ 12 AsylbLG Asylbewerberleistungsstatistik (vom 26.11.2019)
... für Bildung und Teilhabe nach den §§ 2 und 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 34 bis 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die Höhe dieser Leistungen unterteilt ...

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024)
V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 287; zuletzt geändert durch § 4 V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 312
§ 1 RBSFV 2024 Fortschreibung für das Jahr 2024
... entsprechend für die Fortschreibung des Teilbetrags für das erste Schulhalbjahr nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr ...

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025)
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 312
§ 1 RBSFV 2025 Fortschreibung für das Jahr 2025
... entsprechend für die Fortschreibung des Teilbetrags für das erste Schulhalbjahr nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2025 ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
neugefasst durch B. v. 11.09.2012 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 10 SGB VIII Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen (vom 01.01.2024)
... vor. Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 27a Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 6 des Zwölften Buches und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch für junge Menschen, die ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)
neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe (vom 01.08.2019)
... die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf ist § 34 Absatz 3 und 3a des Zwölften Buches mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz ... 3 und 3a des Zwölften Buches mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a des Zwölften Buches anzuerkennende Bedarf für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August und ...

Verordnung zur Durchführung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
V. v. 24.01.2001 BGBl. I S. 179; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022
§ 4 SozSHV Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung
... nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, insbesondere nach § 34 . (3) Maßnahmen der Gefahrenabwehr lassen den Anspruch auf Hilfe zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 (RBSFV 2022)
V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4674; aufgehoben durch § 4 V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 287
§ 3 RBSFV 2022 Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024)
V. v. 24.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 287; zuletzt geändert durch § 4 V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 312
§ 3 RBSFV 2024 Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2025 (RBSFV 2025)
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 312
§ 3 RBSFV 2025 Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 2 BetrRSG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... soweit es bei diesem zur Deckung des notwendigen Lebensunterhaltes, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34 , benötigt wird. (2) Von dem Einkommen sind abzusetzen 1. auf das ...

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 5 BürgerGG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
...  (2) Die Veränderungsrate für die Fortschreibung der Bedarfe nach § 34 Absatz 3 für das Jahr 2023 beträgt 11,75 Prozent. Die Anlage zu § 34 ist zum 1. Januar 2023 ... Bedarfe nach § 34 Absatz 3 für das Jahr 2023 beträgt 11,75 Prozent. Die Anlage zu § 34 ist zum 1. Januar 2023 zu ergänzen." 16. § 140 wird wie folgt ... 18. Der Tabelle in der Anlage zu § 34 wird folgende Zeile angefügt: gültig im ...

Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
G. v. 13.08.2019 BGBl. I S. 1290
Artikel 1 3. AsylbLGÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... und jungen Erwachsenen neben den Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 entsprechend den §§ 34 , 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt.  ...

Gesetz zu sozialen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (Sozialschutz-Paket II)
G. v. 20.05.2020 BGBl. I S. 1055; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Artikel 12 SozSchPG II Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... 88b (1) Abweichend von § 27a Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 Absatz 6 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch kommt es im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 auf eine Gemeinschaftlichkeit der ... nicht an. Zu den Aufwendungen im Sinne des § 27a Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 Absatz 6 Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zählen bei den Leistungsberechtigten anfallende Zahlungsverpflichtungen auch dann, wenn sie ... umfasst auch die Kosten einer Belieferung. § 27a Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 Absatz 6 Satz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch findet keine Anwendung. (2) Wurde für Februar 2020 ein Mehrbedarf nach § 27a ...
Artikel 17 SozSchPG II Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung (1) Abweichend von § 34 Absatz 6 Satz 1 kommt es im Zeitraum vom 1. März 2020 bis 31. Juli 2020 auf eine Gemeinschaftlichkeit der ... auf eine Gemeinschaftlichkeit der Mittagsverpflegung nicht an. Zu den Aufwendungen im Sinne des § 34 Absatz 6 Satz 1 zählen bei den Leistungsberechtigten anfallende Zahlungsverpflichtungen auch dann, wenn sie ... aufgrund abweichender Abgabewege berechnet werden. Dies umfasst auch die Kosten einer Belieferung. § 34 Absatz 6 Satz 2 findet keine Anwendung. (2) Wurde für Februar 2020 ein Mehrbedarf nach § 42b ...

Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2187
Artikel 1 AsylbLGuaÄndG Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
... jungen Erwachsenen neben den Leistungen nach Absatz 1 oder Absatz 2 entsprechend den §§ 34 , 34a und 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gesondert berücksichtigt.  ... Bildung und Teilhabe nach den §§ 2 und 3 Absatz 3 in Verbindung mit den §§ 34 bis 34b des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch die Höhe dieser Leistungen unterteilt ...

Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.06.2011 BGBl. I S. 1114
Artikel 3b BVGuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 3 werden wie folgt gefasst: „(2) Werden Leistungen für Bedarfe nach § 34 Absatz 2, 4 bis 7 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai 2011 bis zum 30. Juni 2011 ... (3) In den Fällen des Absatzes 2 sind Leistungen für die Bedarfe nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und Absatz 5 für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Mai ... für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben entstanden sind, werden abweichend von § 34 Absatz 7 als Bedarf monatlich 10 Euro berücksichtigt. Die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum ...

Gesetz zur Änderung des Neunten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1948
Artikel 3 SozRAnpG 2020 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 4 wird wie folgt gefasst: „Für Leistungsberechtigte, denen Bedarfe nach § 34 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 anzuerkennen sind, ist Satz 1 Nummer 1 nicht anwendbar."  ... 5 Satz 6 Nummer 1, 3 und 4 gedeckt werden. Für Leistungsberechtigte, denen Bedarfe nach § 34 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 anzuerkennen sind, ist Satz 1 Nummer 1 nicht anwendbar. Für Leistungsberechtigte, denen ein ...

Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1167
Artikel 2 SGBIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... eingefügt: „§ 34b Berechtigte Selbsthilfe". 2. § 34 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt: ... „Sie können auch bestimmen, dass die Leistungen nach § 34 Absatz 2 durch Geldleistungen gedeckt werden." b) Nach dem bisherigen Satz 2 wird ... einer Leistungsgewährung zur Deckung der Bedarfe im Zeitpunkt der Selbsthilfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 vorlagen und 2. zum Zeitpunkt der Selbsthilfe der Zweck der ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2783
Artikel 1 SGBXIIÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 42 Nummer 2, 3. Bedarfe nach § 42 Nummer 3, soweit sie auf Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 entfallen, 4. Unterkunftskosten nach § 42 Nummer 4, 5. ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 02.12.2006 BGBl. I S. 2670
Artikel 1 SGB12uaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... denen a) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel (§§ 27 bis 40), b) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel ... mindestens ein Mitglied der Personengemeinschaft nach Monat und Jahr, die in den §§ 28 bis 35, 37, 38 und § 133a genannten Bedarfe je Monat, Nettobedarf je Monat, Art und jeweilige ...

Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 1 SGBXIIuaÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... bis zum Ende des sich nach Satz 1 ergebenden Monats zu zahlen." 6. In § 34 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „2 bis 7" durch die Angabe „2 bis 6" und ... „e) für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 34 Absatz 2 bis 7: aa) Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und ... bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, bb) die in § 34 Absatz 2 bis 7 genannten Bedarfe je Monat getrennt nach Schulausflügen, mehrtägigen ...

Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 1 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 2" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 2" ersetzt. 2. In § 34 Absatz 3a Satz 1 erster Halbsatz wird das Wort „dem" durch das Wort „den" und das Wort ... 5. für Leistungsberechtigte mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe nach § 34 Absatz 2 bis 7 : a) Geschlecht, Geburtsmonat und -jahr, Wohngemeinde und Gemeindeteil, ... bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, b) die in § 34 Absatz 2 bis 7 genannten Bedarfe je Monat getrennt nach Schulausflügen, mehrtägigen Klassenfahrten, ...

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 2 RBEGAnpG 2021 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
...  6. Der Tabelle in der Anlage zu § 34 wird folgende Zeile angefügt: gültig im ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 3 RBEGuSGBÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... 0,50 Euro an aufzurunden und ergeben die Regelbedarfsstufen (Anlage)." 4. § 34 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter ...

Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453
Artikel 3 EGRBEG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... für die Vorsorge Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe § 34a Erbringung der Leistungen für ... „§ 39" ersetzt. 7. In § 21 Satz 2 wird die Angabe „§ 34 " durch die Angabe „§ 36" ersetzt. 8. Die §§ 27 bis 29 ... „in der ab 1. Januar 2009 geltenden Fassung" gestrichen. 12. § 34 wird durch folgenden Dritten Abschnitt ersetzt: „Dritter Abschnitt Bildung und ... Abschnitt ersetzt: „Dritter Abschnitt Bildung und Teilhabe § 34 Bedarfe für Bildung und Teilhabe (1) Bedarfe für Bildung nach den ... für Bildung und Teilhabe (1) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 4 bis 7 werden auf Antrag erbracht. Einer nachfragenden Person werden, auch wenn ... Person werden, auch wenn keine Regelsätze zu gewähren sind, für Bedarfe nach § 34 Leistungen erbracht, wenn sie diese nicht aus eigenen Kräften und Mitteln vollständig ... und Mitteln vollständig decken kann. Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 7 bleiben bei der Erbringung von Leistungen nach dem Sechsten Kapitel ... Kapitel unberücksichtigt. (2) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von ... der Sozialhilfe bestimmen, in welcher Form sie die Leistungen erbringen. Die Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen gedeckt. (3) Werden die Bedarfe ... und Teilhabe nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels, ausgenommen die Bedarfe nach § 34 Absatz 7, 4. die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten ... Wort „Lebensunterhaltes" die Wörter „, mit Ausnahme der Bedarfe nach § 34 ," eingefügt. b) Absatz 3 wird wie folgt geändert: aa) In ... a) In Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „§§ 28 bis 35, 37, 38 und § 133a" durch die Wörter „§ 27a Absatz 3, ... § 133a" durch die Wörter „§ 27a Absatz 3, §§ 27b, 30 bis 33, 34 Absatz 2 bis 7, §§ 35 bis 38 und 133a" ersetzt. b) In Absatz 2 werden ... für Bildung und Teilhabe (1) Die Leistungen für Bedarfe nach § 34 Absatz 3 sind erstmals für das Schuljahr 2011/12 zu berücksichtigen. (2) ... 2011/12 zu berücksichtigen. (2) Werden Leistungen für Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 4 bis 7 für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011 bis zum 30. April ... als zum 1. Januar 2011 gestellt. (3) Leistungen für die Bedarfe nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und Absatz 5 sind für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. ... Mittagsverpflegung angeboten wird, werden die entstehenden Mehraufwendungen abweichend von § 34 Absatz 6 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 in Höhe von monatlich 26 ... 2011 in Höhe von monatlich 26 Euro berücksichtigt. Bis zum 31. Dezember 2013 gilt § 34 Absatz 6 Satz 2 mit der Maßgabe, dass die entstehenden Mehraufwendungen als Bedarf auch ... Mehraufwendungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben abweichend von § 34 Absatz 7 für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März 2011 in Höhe von monatlich 10 ...
Artikel 3a EGRBEG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... „Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 27a Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 6 des Zwölften Buches und Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Zwölften ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
G. v. 20.07.2006 BGBl. I S. 1706
Artikel 8 ArbGrdFortG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... die nicht hilfebedürftig nach § 9 des Zweiten Buches sind, Leistungen nach § 34 erhalten." 3. § 31 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt gefasst: „2. ...

Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 760
Artikel 3 SofZuG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... für Minderjährige auch dann, wenn sie 1. einen Anspruch auf Leistungen nach § 34 haben oder 2. einen Anspruch nach Satz 1 oder Nummer 1 nur deshalb nicht haben, weil ...
Artikel 6 SofZuG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
...  1. Bildungs- und Teilhabeleistungen nach § 27a dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch beziehen oder 2. die Leistungen nach Satz 1 oder Nummer 1 nur deshalb nicht beziehen, ...

Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1444
Artikel 1 KJSG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... Buch vor. Abweichend von Satz 1 gehen Leistungen nach § 27a Absatz 1 in Verbindung mit § 34 Absatz 6 des Zwölften Buches den Leistungen nach diesem Buch vor." c) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6. ...

Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Artikel 7 KitaFinHÄndG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
...  „(5) Abweichend von § 34a Absatz 1 Satz 1 gilt der Antrag auf Leistungen nach § 34 Absatz 5 in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 als von dem Antrag auf ...
Artikel 9 KitaFinHÄndG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Sozialgesetzbuch gilt der Antrag auf Leistungen nach § 27a dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34 Absatz 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch in der Zeit vom 1. Juli 2021 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 von dem Antrag auf ...

Starke-Familien-Gesetz (StaFamG)
G. v. 29.04.2019 BGBl. I S. 530
Artikel 3 StaFamG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf ist § 34 Absatz 3 und 3a des Zwölften Buches mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz ... 3 und 3a des Zwölften Buches mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass der nach § 34 Absatz 3 Satz 1 und Absatz 3a des Zwölften Buches anzuerkennende Bedarf für das erste Schulhalbjahr regelmäßig zum 1. August und ...
Artikel 4 StaFamG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... „Anlage zu § 28" wird folgende Angabe angefügt: „Anlage zu § 34 ". 2. § 34 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie ... wird folgende Angabe angefügt: „Anlage zu § 34". 2. § 34 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:  ... die Wörter „; gesonderte Anträge sind nur für Leistungen nach § 34 Absatz 5 erforderlich" eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 werden erbracht durch 1. Sach- und Dienstleistungen, insbesondere in Form von ... in welcher Form sie die Leistungen erbringen. Die Leistungen zur Deckung der Bedarfe nach § 34 Absatz 3 und 4 werden jeweils durch Geldleistungen erbracht. Die zuständigen Träger der Sozialhilfe ... Absatz 5 eingefügt: „(5) Werden die Leistungen für Bedarfe nach § 34 Absatz 2 und 5 bis 7 durch Geldleistungen erbracht, erfolgt dies 1. monatlich in Höhe der im ... „(7) Abweichend von den Absätzen 2 bis 5 können Leistungen nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gesammelt für Schülerinnen und Schüler an eine Schule ausgezahlt werden, wenn die ... der Regelbedarfsstufen nach § 28a und für die Fortschreibung des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 maßgeblichen Prozentsatz zu bestimmen und 2. die Anlagen zu den §§ 28 ... Prozentsatz zu bestimmen und 2. die Anlagen zu den §§ 28 und 34 um die sich durch die Fortschreibung nach Nummer 1 zum 1. Januar eines Jahres ergebenden ...

Teilhabestärkungsgesetz
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 1 TeilhStG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 88e BVG (vom 01.07.2021)
§ 88f BVG (vom 01.06.2022)

Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG)
Artikel 1 G. v. 24.03.2011 BGBl. I S. 453; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3159
§ 9 RBEG Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 (RBSFV 2022)
V. v. 23.09.2021 BGBl. I S. 4389; ersetzt durch V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4674
§ 3 RBSFV 2022 Ergänzung der Anlage zu § 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch