§ 34a Abschiebungsanordnung
(1)
1Soll der Ausländer in einen sicheren Drittstaat (§
26a) oder in einen für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat (§
29 Absatz 1 Nummer 1) abgeschoben werden, ordnet das Bundesamt die Abschiebung in diesen Staat an, sobald feststeht, dass sie durchgeführt werden kann.
2Dies gilt auch, wenn der Ausländer den Asylantrag in einem anderen auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständigen Staat gestellt oder vor der Entscheidung des Bundesamtes zurückgenommen hat.
3Einer vorherigen Androhung und Fristsetzung bedarf es nicht.
4Kann eine Abschiebungsanordnung nach Satz 1 oder 2 nicht ergehen, droht das Bundesamt die Abschiebung in den jeweiligen Staat an.
(2)
1Anträge nach §
80 Absatz 5 der
Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Abschiebungsanordnung sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen.
2Die Abschiebung ist bei rechtzeitiger Antragstellung vor der gerichtlichen Entscheidung nicht zulässig.
3Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch das Bundesamt nach §
11 Absatz 2 des
Aufenthaltsgesetzes sind innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe zu stellen.
4Die Vollziehbarkeit der Abschiebungsanordnung bleibt hiervon unberührt.
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interne Verweise§ 40 AsylG Unterrichtung der Ausländerbehörde (vom 24.10.2015) ... anordnet. (3) Stellt das Bundesamt dem Ausländer die Abschiebungsanordnung (§ 34a ) zu, unterrichtet es unverzüglich die für die Abschiebung zuständige Behörde ...
§ 67 AsylG Erlöschen der Aufenthaltsgestattung (vom 01.01.2023) ... vollziehbar geworden ist, 5. mit der Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung nach § 34a , 5a. mit der Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a des ...
§ 71 AsylG Folgeantrag (vom 27.02.2024) ... 36 entsprechend anzuwenden; im Falle der Abschiebung in einen sicheren Drittstaat (§ 26a) ist § 34a entsprechend anzuwenden. (5) Stellt der Ausländer, nachdem eine nach ...
§ 71a AsylG Zweitantrag (vom 28.08.2007) ... (4) Wird ein weiteres Asylverfahren nicht durchgeführt, sind die §§ 34 bis 36, 42 und 43 entsprechend anzuwenden. (5) Stellt der Ausländer nach ...
§ 80 AsylG Ausschluss der Beschwerde (vom 27.02.2024) ... Maßnahmen zum Vollzug der Abschiebungsandrohung (§ 34) oder der Abschiebungsanordnung ( § 34a ) nach dem Aufenthaltsgesetz können vorbehaltlich des § 133 Absatz 1 der ...
Zitat in folgenden NormenAsylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
neugefasst durch B. v. 05.08.1997 BGBl. I S. 2022; zuletzt geändert durch Artikel 8 Abs. 3 G. v. 23.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 449
§ 1 AsylbLG Leistungsberechtigte (vom 31.10.2024) ... Absatz 6 des Asylgesetzes als unzulässig abgelehnt wurde, für die eine Abschiebung nach § 34a Absatz 1 Satz 1 zweite Alternative des Asylgesetzes angeordnet wurde und für die nach der Feststellung des Bundesamtes für Migration und ...
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 75 AufenthG Aufgaben (vom 16.05.2024) ... nach den §§ 34, 35 des Asylgesetzes oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes sowie die Anordnung und Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots nach § 11 Absatz 7; ...
§ 104 AufenthG Übergangsregelungen (vom 27.02.2024) ... nach den §§ 34 und 35 des Asylgesetzes oder einer Abschiebungsanordnung nach § 34a des Asylgesetzes , die bereits vor dem 1. August 2015 erlassen oder angeordnet worden ist, sind die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAsylverfahrensbeschleunigungsgesetz
G. v. 20.10.2015 BGBl. I S. 1722
Artikel 1 AsylVfBeschlG Änderung des Asylverfahrensgesetzes ... Staaten als sichere Herkunftsstaaten weiterhin vorliegen." 10. Dem § 34a Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Anträge auf ... 1 wird die Angabe „(§ 36 Abs. 3 Satz 1)" durch die Wörter „(§ 34a Absatz 2 Satz 1 und 3, § 36 Absatz 3 Satz 1 und 10)" ersetzt. 30. Dem § ...
Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95/EU
G. v. 28.08.2013 BGBl. I S. 3474
Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems
G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1294
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