§ 355 - Handelsgesetzbuch (HGB)

G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1 Handelsgesetzbuch
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§ 355


§ 355 wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschusse verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.

(2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.

(3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.

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Zitierungen von § 355 HGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 355 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Depotgesetz (DepotG)
neugefasst durch B. v. 11.01.1995 BGBl. I S. 34; zuletzt geändert durch Artikel 24 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 19 DepotG Aussetzung der Übersendung des Stückeverzeichnisses (vom 01.01.2025)
... befriedigt wird. (4) Stehen die Parteien miteinander im Kontokorrentverkehr ( § 355 des Handelsgesetzbuchs ), so gilt der Kommissionär wegen der ihm aus der Ausführung des Auftrags zustehenden ...
§ 20 DepotG Übersendung des Stückeverzeichnisses auf Verlangen (vom 01.01.2025)
... Wenn der Kommissionär einem Kommittenten, mit dem er im Kontokorrentverkehr ( § 355 des Handelsgesetzbuchs ) steht, für die Dauer der Geschäftsverbindung oder für begrenzte Zeit zusagt, ...


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