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§ 36 - Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Artikel 1 V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504 (Nr. 55)
Geltung ab 01.12.2020; FNA: 7141-8-3 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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Geltung ab 01.12.2020; FNA: 7141-8-3 Zeitbestimmung, Maß- und Gewichtswesen
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§ 36 Genauigkeitsanforderungen
§ 36 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Genauigkeitsanforderungen umfassen bei Maßbehältnis-Flaschen
- 1.
- den Unterschied zwischen dem Nennvolumen und dem Randvollvolumen oder
- 2.
- die Entfernung zwischen der dem Nennvolumen entsprechenden Füllhöhe und der oberen Randebene.
(2) Ist nach § 35 Absatz 4 Nummer 1 das Randvollvolumen angegeben, darf das Randvollvolumen vom angegebenen Randvollvolumen um die nachstehenden Werte abweichen:
Nennvolumen in ml | % des Nennvolu- mens | ml |
bis 50 | 6 | - |
50 bis 100 | - | 3 |
100 bis 200 | 3 | - |
200 bis 300 | - | 6 |
300 bis 500 | 2 | - |
500 bis 1.000 | - | 10 |
1.000 bis 5.000 | 1 | - |
(3) Ist nach § 35 Absatz 4 Nummer 2 die Entfernung angegeben, darf das durch die angegebene Entfernung begrenzte Volumen vom Nennvolumen um die in Absatz 2 festgelegten Werte abweichen.
(4) Die zulässigen Abweichungen dürfen nicht planmäßig ausgenutzt werden.
(5) Die Randvollvolumen von Maßbehältnis-Flaschen sollen den Größenwerten nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
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Zitierungen von § 36 FPackV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 FPackV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FPackV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 FPackV Angaben bei Maßbehältnis-Flaschen
... Absätzen 3 und 4 gekennzeichnet sind und 2. sie den Genauigkeitsanforderungen nach § 36 entsprechen. (3) Maßbehältnis-Flaschen müssen am Boden, an ... Größenwerten entspricht und 4. sie den Genauigkeitsanforderungen des § 36 Absatz 1 bis 3 entsprechen. (6) Wer Flaschen, die keine Maßbehältnis-Flaschen sind, ...
§ 40 FPackV Marktüberwachung
... bestimmen sich nach Anlage 5. (3) Die Einhaltung der §§ 35 und 36 können von der zuständigen Behörde durch Stichproben in den Betrieben geprüft ...
Anlage 6 FPackV (zu § 40 Absatz 3) Verfahren zur Prüfung von Maßbehältnis-Flaschen durch die zuständigen Behörden
... Die Messunsicherheit der Bestimmung des Volumens darf höchstens ein Fünftel der nach § 36 Absatz 2 zulässigen Abweichungen für das Nennvolumen der Flaschen betragen. 3. ... dem durch die angegebene Entfernung begrenzten Volumen und der zugehörigen Abweichung nach § 36 Absatz 2 oder 3 , untere Toleranzgrenze Tu als Differenz aus dem Randvollvolumen oder dem durch ... dem durch die angegebene Entfernung begrenzten Volumen und der zugehörigen Abweichung nach § 36 Absatz 2 oder 3 . c) Annahmekriterien Das Los genügt den Vorschriften des § 35 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Novellierung des Fertigpackungsrechts
V. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2504
Artikel 2 FPackVEV Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung
... gemäß § 40 Absatz 3, den §§ 35 und 37 sowie insbesondere § 36 i. V. m. Anlage 6 der Fertigpackungsverord- nung ...
Artikel 3 FPackVEV Weitere Änderungen der Mess- und Eichgebührenverordnung
... gemäß § 40 Absatz 3, den §§ 35 und 37 sowie insbesondere § 36 i. V. m. Anlage 6 der Fertigpackungsverord- nung ...
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