Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 36 - Postgesetz (PostG)

§ 36 Marktdefinition



Die Bundesnetzagentur legt unter Berücksichtigung der Ziele des § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2 und der Grundsätze des allgemeinen Wettbewerbsrechts sachlich und räumlich relevante Postmärkte fest, die für eine Regulierung nach den Vorschriften dieses Kapitels in Betracht kommen können.



 

Zitierungen von § 36 PostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37 PostG Marktanalyse
... Im Rahmen einer Marktanalyse prüft die Bundesnetzagentur, 1. ob die nach § 36 festgelegten Postmärkte für eine Regulierung nach diesem Kapitel in Betracht kommen ... Dienstleistungen, insbesondere der Bereiche Kommunikation, Transport und Logistik, auf die nach § 36 festgelegten Postmärkte. (2) Für eine Regulierung nach diesem Kapitel kommen ... Postmärkte. (2) Für eine Regulierung nach diesem Kapitel kommen nach § 36 festgelegte Postmärkte in Betracht, es sei denn, die Bundesnetzagentur stellt fest, dass ...
§ 41 PostG Marktmachtübertragung
... Erbringt ein Unternehmen, das auf einem benachbarten Markt, einem Postmarkt im Sinne des § 36 oder einem anderen Markt über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, gegenüber ... Nummer 15, so kann die Bundesnetzagentur entscheiden, dass das Unternehmen insoweit auf einem nach § 36 festgelegten Markt den Vorgaben des § 39 Absatz 1 und 3 in Verbindung mit § 49 Absatz 1 ... unterliegt, wenn die Gefahr besteht, dass es seine Marktmacht wettbewerbsverzerrend auf den nach § 36 festgelegten Postmarkt überträgt und die Regulierungsmaßnahmen geeignet sind, dies ... Stellung im Sinne des Absatzes 1 auf einem Markt, der kein Postmarkt im Sinne des § 36 ist, verfügt, kann sich ausschließlich aus vorhandenen aktuellen Feststellungen der ...
§ 85 PostG Zusammenarbeit mit anderen Behörden
... die Definition und die Analyse sachlich und räumlich relevanter Märkte nach den §§ 36 und 37 einschließlich der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung, 2. in ... die Gefahr der Marktmachtübertragung von einem Markt ausgeht, der kein Postmarkt im Sinne des § 36 ist. In allen anderen Fällen, in denen die Bundesnetzagentur ...
§ 90 PostG Auskunftsverlangen
... veröffentlichenden Daten, 6. Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren nach den §§ 36 und 37, 7. die Durchführung der nachträglichen Entgeltregulierung nach § ...