§ 376 Finanzierung
Nach den
§§ 377 bis 382 werden den Leistungserbringern folgende Kosten erstattet:
- 1.
- die Kosten der aufgrund von Anforderungen nach diesem Gesetz erforderlichen Ausstattung, die den Leistungserbringern in der Festlegungs-, Erprobungs- und Einführungsphase der Telematikinfrastruktur entstehen, und
- 2.
- die erforderlichen Betriebskosten, die den Leistungserbringern im laufenden Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen.
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interne Verweise
Zitat in folgenden NormenKrankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
§ 2 KHG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2023) ... der Grundstückserschließung sowie ihrer Finanzierung sowie die in § 376 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genannten Ausstattungs- und Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur, 3. ...
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDigital-Gesetz (DigiG)
G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101, 101a
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2793
Artikel 1 KHPflEG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... nach Maßgabe der technischen Festlegungen nach Satz 1 betreiben." 28b. § 376 wird wie folgt gefasst: „§ 376 Finanzierung Nach den ... nach Satz 1 betreiben." 28b. § 376 wird wie folgt gefasst: „ § 376 Finanzierung Nach den §§ 377 bis 382 werden den Leistungserbringern folgende ... entstehen." 28c. In § 377 Absatz 1 wird nach der Angabe „ § 376 " die Angabe „Satz 1" gestrichen. 28d. Die §§ 378 und 379 ... entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 genannten Kosten der Ausstattung und Betriebskosten erhalten die an der vertragsärztlichen ... den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 genannten Kosten der Ausstattung und Betriebskosten erhalten Apotheken ab dem 1. Juli 2023 eine ... gilt entsprechend." 28e. In § 380 Absatz 1 und 2 wird nach der Angabe „ § 376 " jeweils die Angabe „Satz 1" gestrichen. 28f. § 381 wird wie folgt ... § 381 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird nach der Angabe „ § 376 " die Angabe „Satz 1" gestrichen. b) Dem Absatz 2 wird folgender Satz ...
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
G. v. 14.10.2020 BGBl. I S. 2115
Artikel 1 PDSG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch ... der zugrunde gelegten Dokumentation, 2. eine Aufstellung der nach den §§ 329 bis 331 getroffenen Maßnahmen einschließlich der festgestellten Sicherheitsmängel ... Frist abweicht. Achter Abschnitt Finanzierung und Kostenerstattung § 376 Finanzierungsvereinbarung Nach den §§ 377 bis 382 sind Vereinbarungen zu ... entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten die Krankenhäuser einen Zuschlag von den ... entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten die an der vertragsärztlichen Versorgung ... den Apotheken entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten Apotheken Erstattungen von den ... entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten Hebammen, für die gemäß § ... entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zur Finanzierung der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten 1. die Einrichtungen, mit denen ... entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (1) Zum Ausgleich der in § 376 Satz 1 genannten Ausstattungs- und Betriebskosten erhalten die Rechtsträger der für den ...
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