Start
>
Inhalt HGB
>
§ 378
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 378 - Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch
Artikel 1
G. v. 28.02.2025
BGBl. 2025 I Nr. 69
Geltung ab 01.01.1900; FNA: 4100-1
Handelsgesetzbuch
93 weitere Fassungen
|
wird in 1557 Vorschriften zitiert
Viertes Buch Handelsgeschäfte
Zweiter Abschnitt Handelskauf
§ 377
←
→
§ 379
§ 378
§ 378 wird in
1 Vorschrift zitiert
(aufgehoben)
§ 377
←
→
§ 379
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 378 HGB
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 378 HGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGB selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 391 HGB
... bei drohendem Verderbe die für den Käufer geltenden Vorschriften der §§ 377
bis
379 entsprechende Anwendung. Der Anspruch des Kommittenten auf Abtretung der Rechte, ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in HGB
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/378_HGB.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed