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§ 37 - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT k.a.Abk.)
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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§ 37 Ordnungsgeld
1Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. 2Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro. 3§ 38 Absatz 2 gilt entsprechend.
Text in der Fassung der Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages B. v. 24. November 2011 BGBl. I S. 2454 m.W.v. 8. Dezember 2011
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Frühere Fassungen von § 37 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.12.2011 | Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 24.11.2011 BGBl. I S. 2454 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 37 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39 GO-BT Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (vom 08.12.2011)
... den Ordnungsruf (§ 36), das Ordnungsgeld (§ 37 ) und den Sitzungsausschluss (§ 38) kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Sonstige
Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen BundestagesB. v. 24.11.2011 BGBl. I S. 2454
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