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§ 37 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2498 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 754-28 Energieversorgung
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§ 37 (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 37 KWKG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 17 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 01.01.2017Artikel 1 Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
vom 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
aktuellvor 01.01.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 37 KWKG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 KWKG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KWKG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... Rechtsstreitigkeiten". f) Die Angaben zu den §§ 36 und 37 werden wie folgt gefasst: „§ 36 (weggefallen) § 37 ... 36 und 37 werden wie folgt gefasst: „§ 36 (weggefallen) § 37 (weggefallen) ". 3. § 1 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Zweck dieses ... nach Maßgabe der Genehmigung angewandt werden." 28. Die §§ 36 und 37 werden aufgehoben. 29. In § 32a Absatz 1 und 7 Satz 5, § 33 Absatz 3, § ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... „§ 36 Übergangsbestimmungen zur Begrenzung der KWKG-Umlage § 37 Übergangsbestimmungen zur Berechnung der KWKG-Umlage und zum Belastungsausgleich". ... geltenden Fassung geltend gemacht werden." 37. Die folgenden §§ 36 und 37 werden angefügt: „§ 36 Übergangsbestimmungen zur Begrenzung der ... Meldepflicht nach § 26a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bleibt unberührt. § 37 Übergangsbestimmungen zur Berechnung der KWKG-Umlage und zum Belastungsausgleich  ...