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§ 37 - Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
Artikel 3 V. v. 12.04.2016 BGBl. I S. 624, 683 (Nr. 16); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Geltung ab 18.04.2016; FNA: 703-5-7 Kartellrecht
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Geltung ab 18.04.2016; FNA: 703-5-7 Kartellrecht
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§ 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms
Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen V. v. 17. August 2023 BGBl. 2023 I Nr. 222 m.W.v. 24. August 2023
Frühere Fassungen von § 37 KonzVgV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 24.08.2023 | Artikel 4 Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen vom 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 37 KonzVgV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 KonzVgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KonzVgV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms") für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen
V. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 222
Artikel 4 VgRFoAV Änderung der Konzessionsvergabeverordnung
... Ex-Ante-Transparenz" d) Folgende Angabe wird eingefügt: „ § 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms". 2. Die ... der Europäischen Union nachweisen können." 8. Folgender § 37 wird angefügt: „§ 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der ... können." 8. Folgender § 37 wird angefügt: „ § 37 Anwendungsbestimmungen aus Anlass der Einführung von eForms Bis zum Ablauf des ...
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