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§ 37 - Postgesetz (PostG)

§ 37 Marktanalyse



(1) 1Im Rahmen einer Marktanalyse prüft die Bundesnetzagentur,

1.
ob die nach § 36 festgelegten Postmärkte für eine Regulierung nach diesem Kapitel in Betracht kommen und

2.
welches oder welche Unternehmen auf diesen Postmärkten über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.

2Sie berücksichtigt bei der Marktanalyse den Einfluss von auf benachbarten Märkten erbrachten Dienstleistungen, insbesondere der Bereiche Kommunikation, Transport und Logistik, auf die nach § 36 festgelegten Postmärkte.

(2) Für eine Regulierung nach diesem Kapitel kommen nach § 36 festgelegte Postmärkte in Betracht, es sei denn, die Bundesnetzagentur stellt fest, dass

1.
der Markt nicht oder nicht mehr durch beträchtliche und anhaltende strukturelle oder rechtliche Marktzutrittsschranken gekennzeichnet ist,

2.
der Markt angesichts des erreichten Standes des Wettbewerbs innerhalb des relevanten Zeitraums zu funktionsfähigem Wettbewerb tendiert oder

3.
die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts allein ausreicht, um dem festgestellten Marktversagen angemessen entgegenzuwirken.

(3) Sofern ein Postmarkt nach Absatz 2 für eine Regulierung nach diesem Kapitel in Betracht kommt, prüft die Bundesnetzagentur, ob ein oder mehrere Unternehmen auf diesem Markt über eine marktbeherrschende Stellung verfügen.

(4) Die Bundesnetzagentur schließt die Marktanalyse mit der Feststellung ab, dass

1.
ein Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung auf dem festgelegten Postmarkt verfügt und den Regelungen der Abschnitte 2 und 3 sowie des § 62 Satz 3 unterliegt,

2.
mehrere Unternehmen über eine marktbeherrschende Stellung auf dem festgelegten Postmarkt verfügen und den Regelungen der Abschnitte 2 und 3 sowie des § 62 Satz 3 unterliegen oder

3.
Regulierungsbedarf auf dem festgelegten Postmarkt nicht besteht.

(5) Die Marktanalyse kann nur zusammen mit einer Maßnahme nach den Abschnitten 2 und 3 angefochten werden, die auf Grundlage der in der Marktanalyse getroffenen Feststellungen ergeht.



 

Zitierungen von § 37 PostG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 PostG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PostG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 PostG Marktmachtübertragung
... Bundeskartellamtes oder der Europäischen Kommission ergeben. (3) Das Verfahren des § 37 findet in den Fällen des Absatzes 1 auf den Postmarkt, auf den die Marktmacht übertragen ...
§ 85 PostG Zusammenarbeit mit anderen Behörden
... und die Analyse sachlich und räumlich relevanter Märkte nach den §§ 36 und 37 einschließlich der Feststellung einer marktbeherrschenden Stellung, 2. in den ...
§ 90 PostG Auskunftsverlangen
... Daten, 6. Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahren nach den §§ 36 und 37 , 7. die Durchführung der nachträglichen Entgeltregulierung nach § 49 und ... am Postverkehr Beteiligten sowie gegenüber Unternehmen, die Dienstleistungen nach § 37 Absatz 1 Satz 2 erbringen. Die Auskunftsrechte nach den Sätzen 3 und 4 gegenüber am ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 32f GWB Maßnahmen nach einer Sektoruntersuchung (vom 19.07.2024)
... nach den Absätzen 3 und 4 sind bei der Prüfung im Rahmen der Marktanalyse nach § 37 Absatz 2 Nummer 3 des Postgesetzes und § 11 Absatz 2 Nummer 3 des Telekommunikationsgesetzes nicht zu berücksichtigen. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
Artikel 25 PostModG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... Absatz 8 Satz 2 werden nach den Wörtern „Marktanalyse nach" die Wörter „ § 37 Absatz 2 Nummer 3 des Postgesetzes und" eingefügt. 2. In § 46 Absatz 2a Satz 2 und Absatz 2b Satz 2 wird ...