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§ 37 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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§ 37 Freigabe im Einzelfall
§ 37 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) 1Der Antragsteller kann den Nachweis, dass das Dosiskriterium für die Freigabe eingehalten ist, auch im Einzelfall führen. 2Dies gilt, soweit
- 1.
- die für eine spezifische Freigabe erforderlichen Anforderungen und Festlegungen im Einzelfall nicht vorliegen,
- 2.
- für einzelne Radionuklide keine Freigabewerte festgelegt sind,
- 3.
- es sich um andere als die in Anlage 8 Teil B genannten flüssigen Stoffe handelt oder
- 4.
- der zuständigen Behörde Anhaltpunkte dafür vorliegen, dass am Standort der Entsorgungsanlage bei Heranziehung der Freigabewerte nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 8, 9, 10, 11 oder 14 das Dosiskriterium für die Freigabe nicht eingehalten ist.
(2) Bei der Nachweisführung sind die Festlegungen nach Anlage 8 Teil A Nummer 2 zu berücksichtigen.
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Zitierungen von § 37 StrlSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 86 StrlSchV Buchführung und Mitteilung bei der Freigabe
... die Masse der Stoffe, b) die jeweilige Art der Freigabe nach § 35, § 36 oder § 37 Absatz 1 und c) bei einer spezifischen Freigabe zur Beseitigung sowie einer spezifischen ...
§ 187 StrlSchV Freigabe (§§ 31 bis 42)
... im Einzelfall geführt worden ist, gilt als Freigabe nach § 33 in Verbindung mit § 37 fort. (3) Eine nach § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b, c oder d oder nach ...
Anlage 4 StrlSchV (zu den §§ 5, 10, 11, 12, 16, 31, 35, 36, 37, 52, 57, 58, 61, 70, 83, 87, 88, 89, 92, 104, 106, 167, 187 und Anlage 3) Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene Freigabearten, Werte für hochradioaktive Strahlenquellen, Werte der Oberflächenkontamination, Liste der Radionuklide und bei den Berechnungen berücksichtigte Tochternuklide (vom 16.01.2024)
... und Erläuterungen zur Freigabe (Spalten 3 und 5 bis 14) finden sich in den §§ 31 bis 42 und Anlage 8. Tabelle 1 Freigrenzen, Freigabewerte für verschiedene ...
Anlage 8 StrlSchV (zu den §§ 35, 36, 37, 39 sowie Anlage 4) Festlegungen zur Freigabe (vom 16.01.2024)
... zugrunde zu legen, soweit die Expositionspfade nach Anlage 11 Teil A für den Einzelfall nach § 37 von Bedeutung sind. Der Freigabe flüssiger Stoffe im Einzelfall gemäß § 37 ... § 37 von Bedeutung sind. Der Freigabe flüssiger Stoffe im Einzelfall gemäß § 37 sind, soweit sie abgeleitet werden könnten, höchstens die Werte der Anlage 11 Teil D ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung
V. v. 10.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 8
Artikel 1 4. StrlSchVÄndV Änderung der Strahlenschutzverordnung
... Überschrift wird wie folgt gefasst: „Anlage 8 (zu den §§ 35, 36, 37 , 39 sowie Anlage 4) Festlegungen zur Freigabe". b) Teil B wird wie folgt ...
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