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§ 37 - Waffengesetz (WaffG)

Artikel 1 G. v. 11.10.2002 BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.04.2003; FNA: 7133-4 Waffen
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§ 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler



(1) 1Der Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 hat der zuständigen Behörde den folgenden Umgang mit fertiggestellten Schusswaffen, deren Erwerb oder Besitz der Erlaubnis bedarf, unverzüglich elektronisch anzuzeigen:

1.
die Herstellung, jedoch erst nach Fertigstellung,

2.
die Überlassung,

3.
den Erwerb,

4.
die Bearbeitung durch

a)
Umbau oder

b)
Austausch eines wesentlichen Teils.

2Die Pflicht zur Anzeige besteht auch dann, wenn ein Blockiersystem eingebaut oder entsperrt wird.

(2) Für die elektronischen Anzeigen gilt § 9 des Waffenregistergesetzes.



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Frühere Fassungen von § 37 WaffG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.09.2020Artikel 1 Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
vom 17.02.2020 BGBl. I S. 166
aktuell vorher 05.04.2017Artikel 107 Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
vom 29.03.2017 BGBl. I S. 626
aktuell vorher 01.04.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
vom 26.03.2008 BGBl. I S. 426
aktuellvor 01.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 37 WaffG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 WaffG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaffG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 37e WaffG Ausnahmen von der Anzeigepflicht (vom 01.09.2020)
... Die Pflicht zur Anzeige einer Überlassung oder eines Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 besteht nicht bei 1. Überlassung einzelner wesentlicher Teile zum Zweck der ... Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann von einer Anzeige des Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Nummer 2 und bei der anschließenden Rücküberlassung an ... Rücküberlassung an den Überlassenden von der Anzeige der Überlassung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 37d Absatz 1 Nummer 1 absehen, wenn der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 ... der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 die Anzeige des Erwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Nummer 2 unverzüglich nachzuholen sowie die ... 1 Nummer 2 unverzüglich nachzuholen sowie die Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 37d Absatz 1 Nummer 1 unverzüglich anzuzeigen. Im Fall des Satzes 1 ... (2a) Von der Anzeige einer Überlassung oder eines Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 kann abgesehen werden, wenn 1. sowohl der Überlassende als auch der Erwerbende ... Erwerb, hat 1. der Erwerbende a) die Anzeige des Erwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und b) die Anzeige der Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 ... 1 Satz 1 Nummer 3 und b) die Anzeige der Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie 2. der Überlassende a) die Anzeige der ... 2. der Überlassende a) die Anzeige der Überlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und b) die Anzeige des Rückerwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 ... 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und b) die Anzeige des Rückerwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 jeweils unverzüglich nachzuholen. Im Fall des Satzes 1 sind Erwerb und ...
§ 37f WaffG Inhalt der Anzeigen (vom 01.09.2020)
... Für die Anzeige nach den §§ 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben: 1. die Art des in den §§ ... 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben: 1. die Art des in den §§ 37 bis 37d bezeichneten Sachverhalts, der der Anzeigepflicht zugrunde liegt; 2. das Datum, ... (4) Anzuzeigen sind Änderungen der Daten der Waffe, die sich auf Grund einer der in § 37 Absatz 1 bezeichneten Umgangshandlungen ...
§ 53 WaffG Bußgeldvorschriften (vom 31.10.2024)
... 27 Absatz 1 Satz 6 oder Absatz 2 Satz 2, § 30 Satz 3, § 34 Absatz 4 oder 5 Satz 1, § 37 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, entgegen § 37a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, ...
§ 58 WaffG Altbesitz; Übergangsvorschriften (vom 31.10.2024)
... Bescheinigungen nach § 55 Abs. 2 dieses Gesetzes. (5) Ausnahmebewilligungen nach § 37 Abs. 3 und § 57 Abs. 7 des Waffengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 ... er vor dem 1. September 2020 erworben hat, bis zum 1. März 2021 elektronisch gemäß § 37 Absatz 2 anzuzeigen. Die wesentlichen Teile dieser Schusswaffen unterfallen dieser Anzeigepflicht ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
§ 17a AWaffV Vorlage und Aufbewahrung der Ersatzdokumentation (vom 19.09.2020)
... oder den Beauftragten der Behörde vorzulegen. (2) Der zur Anzeige nach § 37 Absatz 1 und § 37d Absatz 1 oder 2 des Waffengesetzes Verpflichtete hat die Ersatzdokumentation im ...
§ 33 AWaffV Europäischer Feuerwaffenpass
... zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden. § 9 Abs. 1 und 2 und § 37 Abs. 2 des Waffengesetzes gelten entsprechend. (2) Der Antragsteller hat die Angaben nach § 30 ...

Einigungsvertrag
V. v. 31.08.1990 BGBl. II S. 885, 889, 1360; zuletzt geändert durch § 11 V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401
Anlage I Kapitel II C II EV Sachgebiet C - Öffentliche Sicherheit
... überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. § 37 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Waffenbesitzkarte nach Absatz 2 Satz 3 ... jedoch nicht angemeldete Schußwaffen oder Munition nicht mehr ausgeübt werden. § 37 Abs. 5 ist entsprechend anzuwenden. (6) Hat jemand am Tage des Wirksamwerdens des ... am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts die tatsächliche Gewalt über einen nach § 37 Abs. 1 Satz 1 oder nach § 8 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz verbotenen Gegenstand ... oder einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt stellt. § 37 Abs. 5 ist entsprechend ...

Waffengesetz-Bund-Freistellungsverordnung (WaffGBundFreistV)
V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 2 WaffGBundFreistV Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
... den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes, i) die §§ 36 bis 39 über Obhutspflichten sowie Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten, j) ...

Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen
... Waffen im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Waffen und wesentliche Teile, die nach den §§ 37 bis 37d des Waffengesetzes einer Anzeigepflicht unterfallen sowie 2. Waffen, für ...
§ 5 WaffRG Anlass für die Verarbeitung im Waffenregister
... erlässt, 7. gegenüber der Waffenbehörde eine Anzeige nach den §§ 37 , 37a, 37b, 37c Absatz 1 oder § 37d des Waffengesetzes erfolgt, 8. der Inhaber ...
§ 8 WaffRG Datenübermittlung der Waffenbehörden an die Registerbehörde
... übermitteln folgende Daten: 1. die Daten, die der Waffenbehörde nach den §§ 37 , 37a, 37b, 37c Absatz 1 und § 37d in Verbindung mit § 37f des Waffengesetzes angezeigt ...
§ 9 WaffRG Datenübermittlung der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler an die Waffenbehörden
... Satz 1 des Waffengesetzes haben zur Erfüllung ihrer elektronischen Anzeigepflichten nach den §§ 37 , 37b, 37c Absatz 1 und § 37d des Waffengesetzes das von den Waffenbehörden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG)
G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.04.2020 BGBl. I S. 840
Artikel 1 3. WaffRÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 01.05.2020)
... in andere Mitgliedstaaten § 31 (weggefallen)". d) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „§ 37 Anzeigepflichten der gewerblichen ... d) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst: „ § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler". e) ... der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler". e) Nach der Angabe zu § 37 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 37a Anzeigepflichten der ... 31 Abs. 2 Satz 3" durch die Angabe „§ 30 Satz 3" ersetzt. 20. § 37 wird durch die folgenden §§ 37 bis 37i ersetzt: „§ 37 ... Angabe „§ 30 Satz 3" ersetzt. 20. § 37 wird durch die folgenden §§ 37 bis 37i ersetzt: „§ 37 Anzeigepflichten der gewerblichen ... § 37 wird durch die folgenden §§ 37 bis 37i ersetzt: „ § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler (1) Der ... (1) Die Pflicht zur Anzeige einer Überlassung oder eines Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 besteht nicht bei 1. Überlassung einzelner wesentlicher Teile zum Zweck der ... Der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 kann von einer Anzeige des Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Nummer 2 und bei der anschließenden Rücküberlassung an ... Rücküberlassung an den Überlassenden von der Anzeige der Überlassung nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 37d Absatz 1 Nummer 1 absehen, wenn der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 ... der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 Absatz 1 Satz 1 die Anzeige des Erwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 oder § 37d Absatz 1 Nummer 2 unverzüglich nachzuholen sowie die ... 1 Nummer 2 unverzüglich nachzuholen sowie die Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder § 37d Absatz 1 Nummer 1 unverzüglich anzuzeigen. Im Fall des Satzes 1 sind Erwerb ... (2a) Von der Anzeige einer Überlassung oder eines Erwerbs nach § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 kann abgesehen werden, wenn 1. sowohl der Überlassende als auch der Erwerbende ... Erwerb, hat 1. der Erwerbende a) die Anzeige des Erwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und b) die Anzeige der Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 ... 1 Satz 1 Nummer 3 und b) die Anzeige der Rücküberlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie 2. der Überlassende a) die Anzeige der ... 2. der Überlassende a) die Anzeige der Überlassung gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und b) die Anzeige des Rückerwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 ... 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und b) die Anzeige des Rückerwerbs gemäß § 37 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 jeweils unverzüglich nachzuholen. Im Fall des Satzes 1 sind Erwerb und ... § 37f Inhalt der Anzeigen (1) Für die Anzeige nach den §§ 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben: 1. die Art des in den ... 37 bis 37d hat der Anzeigende folgende Daten anzugeben: 1. die Art des in den §§ 37 bis 37d bezeichneten Sachverhalts, der der Anzeigepflicht zugrunde liegt; 2. das ... (4) Anzuzeigen sind Änderungen der Daten der Waffe, die sich auf Grund einer der in § 37 Absatz 1 bezeichneten Umgangshandlungen ergeben. § 37g Eintragungen in die ... § 53 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird die Angabe „ § 37 Abs. 1 Satz 2" durch die Wörter „§ 37c Absatz 2 Nummer 2" ersetzt.  ... b) Nummer 5 wird aufgehoben. c) In Nummer 6 wird die Angabe „ § 37 Absatz 4" durch die Angabe „§ 37i" ersetzt. d) Die Nummern 7 und ... 27 Absatz 1 Satz 6 oder Absatz 2 Satz 2, § 30 Satz 3, § 34 Absatz 4 oder 5 Satz 1, § 37 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, entgegen § 37a Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 3, ... er vor dem 1. September 2020 erworben hat, bis zum 1. März 2021 elektronisch gemäß § 37 Absatz 2 anzuzeigen. Die wesentlichen Teile dieser Schusswaffen unterfallen dieser Anzeigepflicht nicht. ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 107 SchriftVG Änderung des Waffengesetzes
... 1a, § 20 Absatz 5 Satz 3, § 24 Absatz 5 Satz 1, § 34 Absatz 2 Satz 1 und 2 sowie § 37 Absatz 3 Satz 1 werden jeweils nach dem Wort „schriftlich" die Wörter „oder ...

Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 426; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 1 WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes (vom 25.07.2009)
... anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz" eingefügt. 25. Nach § 37 Abs. 3 wird folgender Absatz 4 angefügt: „(4) Inhaber waffenrechtlicher ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften
... „§ 10 Abs. 2 Satz 4" durch die Angabe „§ 10 Absatz 2 Satz 4 oder § 37 Absatz 4" ersetzt. cc) In Nummer 7 werden die Angabe „§ 20 Satz ...

Waffenrechtsänderungsverordnung (WaffRÄndV)
V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Artikel 1 WaffRÄndV Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
... oder den Beauftragten der Behörde vorzulegen. (2) Der zur Anzeige nach § 37 Absatz 1 und § 37d Absatz 1 oder 2 des Waffengesetzes Verpflichtete hat die Ersatzdokumentation im ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 287 10. ZustAnpV Änderung der Fünften Verordnung zum Waffengesetz
... 28 Absatz 1 und 8, § 29 Absatz 1, § 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz 1, § 39 Absatz 1, die §§ 41 bis 46, 58 und 59 des Waffengesetzes und die ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Fünfte Verordnung zum Waffengesetz (5. WaffV)
V. v. 11.08.1976 BGBl. I S. 2117; aufgehoben durch § 3 V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2610
§ 1 5. WaffV (vom 27.06.2020)
... 28 Absatz 1 und 8, § 29 Absatz 1, § 33 Absatz 1, § 35 Absatz 1 und 5, § 37 Absatz 1 , § 39 Absatz 1, die §§ 41 bis 46, 58 und 59 des Waffengesetzes und die §§ ... 39 Absatz 1, die §§ 41 bis 46, 58 und 59 des Waffengesetzes und die §§ 8, 33 bis 41 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) sind auf folgende ...

Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
neugefasst durch B. v. 20.04.1990 BGBl. I S. 780; aufgehoben durch Artikel 3 Abs. 12 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666
§ 2 WaffKostV
... Ausnahmen nach § 21 Abs. 6, § 22 Abs. 4, § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 5 und § 37 Abs. 3 des Gesetzes, 3. für die Prüfung von Reizstoffgeschossen, ...
§ 6 WaffKostV
... 6 Abs. 2 oder 2a des Gesetzes, 2. Zulassung von Ausnahmen nach § 37 Abs. 3 des Gesetzes, soweit der Gebührenschuldner die tatsächliche Gewalt über den ...
Anlage WaffKostV Gebührenverzeichnis
... § 25 Abs. 5 WaffG 50,- 625,- e) von den Verboten des § 37 Abs. 1 WaffG und des § 8 der 1. WaffV nach § 37 Abs. 3 WaffG für die ... von den Verboten des § 37 Abs. 1 WaffG und des § 8 der 1. WaffV nach § 37 Abs. 3 WaffG für die gewerbsmäßige Waffenherstellung 50,- 4.000,- ... 50,- 4.000,- f) von den sonstigen Verboten des § 37 Abs. 1 WaffG und des § 8 der 1. WaffV nach § 37 Abs. 3 WaffG ... den sonstigen Verboten des § 37 Abs. 1 WaffG und des § 8 der 1. WaffV nach § 37 Abs. 3 WaffG 50,- 1.000,- g) von den Handelsverboten des § ... eines Gegenstandes nach § 37 Abs. 5 Satz 1 oder § 40 Abs. 2 WaffG ... eines Gegenstandes nach § 37 Abs. 5 Satz 2 oder § 40 Abs. 2 WaffG ...

Nationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019)
... § 9 Absatz 1 und 2 des Waffengesetzes, 18. Anordnungen oder Sicherstellungen nach § 37 Absatz 1 Satz 2 , § 40 Absatz 5 Satz 2, § 46 Absatz 2 bis 4 Satz 1 des Waffengesetzes, § 94 Absatz 1 ... 19. Einziehung und Verwertung oder Vernichtung von Waffen oder Munition nach § 37 Absatz 1 Satz 3 sowie § 46 Absatz 5 Satz 1 und 2 des Waffengesetzes, 20. Zulassung von Ausnahmen ...