(1) 1Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. 2Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf bei der Entscheidung über die Zulassung hieraus kein Nachteil erwachsen.
§ 42h HwO (vom 01.08.2024) ... Satz 2, Absatz 3 und 4 und die §§ 34 bis 35a Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 35b, 37a und 38 sind entsprechend anzuwenden. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der ...
G. v. 23.03.2005 BGBl. I S. 931
Artikel 2 BerBiRefG Änderung der Handwerksordnung ... zusammen mit dem zweiten Teil abzulegen." 15. Die §§ 37 bis 40 werden durch die folgenden §§ 37 bis 40 ersetzt: „§ 37 ... 15. Die §§ 37 bis 40 werden durch die folgenden §§ 37 bis 40 ersetzt: „§ 37 (1) Der Lehrling (Auszubildende) kann ... erworben hat, weiche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. § 37a (1) Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet der Vorsitzende des ... Prüfungsausschüsse. § 31 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 gelten entsprechend. (2) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung ... Prüfungsausschüsse. § 31 Abs. 2 und 3 sowie die §§ 34 bis 35a, 37a und 38 gelten entsprechend. (4) Der Prüfling ist auf Antrag von der Ablegung ...
G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 246
Artikel 4 BVaDiG Änderung der Handwerksordnung ... „§ 31 Absatz 2 Satz 1" und die Wörter „§§ 34 bis 35a, 37a und 38" durch die Wörter „§§ 34 bis 35a Absatz 1 bis 5 sowie die ... durch die Wörter „§§ 34 bis 35a Absatz 1 bis 5 sowie die §§ 35b, 37a und 38" ersetzt. 21. In § 42l Satz 1 wird jeweils die Angabe „Abs. ... ersetzt. b) In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§§ 34 bis 35a, 37a und 38" durch die Wörter „§§ 34 bis 35b, 37a und 38" ersetzt. ... 34 bis 35a, 37a und 38" durch die Wörter „§§ 34 bis 35b, 37a und 38" ersetzt. 23. Der bisherige Siebente Abschnitt wird der Achte Abschnitt. ...
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522